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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-17

Wortprotokoll

Die allgemeinen Ausführungen von Herrn Schmid haben mich als liberalen Rechtsphilosophen sehr überzeugt. So weit kann ich ihm ohne weiteres folgen. Ich bin aber nicht sicher, ob wir in diesem Bereich nicht etwas andere Massstäbe suchen und anlegen müssen. Es ist so, wie Herr Lauri gesagt hat: Dieses Zollgesetz ist ein Gesetz, das sich aus dem Alltag dessen heraus entwickeln muss, was am Zoll geschieht. Dazu muss man das Innenleben, das bakterielle Leben, das sich an den Zollstationen abspielt, ein bisschen kennen. Da muss man ein paar Hintergründe kennen, die dazu führen, dass wir diesen Antrag nicht angenommen haben möchten.

Der erste Hintergrund ist einmal, dass sich, leider, die Qualität der Zollanmeldungen in letzter Zeit sehr verschlechtert hat. Wenn von diesem Gebiet die Rede ist, hört man gelegentlich den Satz: Ja, die Welt ist nicht mehr, wie sie früher war. Es ist auch hier so: Die Qualität hat abgenommen. Damit hat sich auch die Ausgangssituation für den Zoll verschlechtert. Vielleicht handelt es sich um schlecht ausgebildetes Personal, um zu wenig qualifizierte Leute. Wir können es nicht sagen. Aber es ist irgendwo natürlich auch eine Art von Wettbewerbsverzerrung. Die Spediteure, die schlechter ausgebildetes Personal, schlecht ausgebildete Deklaranten haben, werden gewissermassen bevorzugt und haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen, die die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Man muss auch wissen, dass es um sehr zahlreiche Verfahren geht. Der Zoll hat zum Beispiel im vorletzten Jahr im Handelsverkehr 10,9 Millionen Anmeldungen abgewickelt: [PAGE 431] 10,9 Millionen! Bei Unstimmigkeiten kann er natürlich niemals alle diese Fälle unter dem Aspekt des Strafverfahrens untersuchen. Das geschieht nur dann, wenn die betroffenen Abgaben eine bestimmte Schwelle überschreiten. Eine gewisse Triage findet hier also auf jeden Fall statt.

Auf der anderen Seite darf man darauf hinweisen, dass mit dem neuen Gesetz, mit dem Sie sich jetzt befassen, eben auch Erleichterungen vorgesehen sind. Eine hat auch Herr Hess erwähnt, indem er auf Artikel 34 verwiesen hat. Im Übrigen müssen wir sehen, dass auch immer mehr Informatik- und EDV-Deklarationen eingesetzt werden. Das sind Erleichterungen, denen im Prinzip dann eben auch nicht mehr Beurteilungen, sondern effektiv normierte Abläufe zugrunde liegen. 95 Prozent der Waren passieren die Grenze, ohne dass die Papiere oder die Waren selbst geprüft werden. Herr Lauri hat gesagt, am Ende würde noch 1 Prozent der Waren bzw. Papiere überhaupt geprüft.

Nun müssen wir einfach Folgendes sehen: Wenn man angesichts dieses geringen Ausmasses an Prüfungen, das wir heute schon haben, jetzt auch noch die Bestrafung herabsetzt, wird damit die ganze Schwelle beim Zoll herabgesetzt, und zwar in einer auch für den Staat unerwünschten Weise. Da würde ich Herrn Schmid natürlich sagen: in dubio pro reo - das wäre dann aber auch in dubio contra fiscum, weil der Staat mit der Zeit dann eben auch Einnahmenverluste riskiert, wenn aufgrund von schlechteren Deklarationen, dem Nicht-Bestraft-Werden, grösseren Bandbreiten und grösseren Ausnützmöglichkeiten am Ende auch die Erträge absinken. Daran bin ich als Finanzminister natürlich in keiner Weise interessiert.

Der zweite Punkt - er wurde insbesondere auch vom Kommissionspräsidenten und von Herrn Lauri aufgegriffen - betrifft die schwierige Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit in der Praxis; das ist äusserst schwierig. Weil es sich hier oft gerade nicht um grosse Delikte handelt, kann das nur mit enormem Aufwand geschehen. Wahrscheinlich ist es richtiger, wenn man bei der Strafzumessung statt bei der Strafausfällung ansetzt. Bei genereller Aufhebung der Strafbarkeit bei fahrlässigen Zollwiderhandlungen - diese steht ja hier jetzt nicht zur Diskussion, aber immerhin wäre das das Thema, das von Herrn Hess angeschnitten wurde - hätten wir auch in dem Bereich, den er mit Recht hier thematisiert, nämlich im Bereich der Kontingents- und Nichtkontingentszölle für Agrarprodukte, ein zusätzliches Problem. Der Schutz der inländischen Produkte wäre dann nicht mehr gewährleistet. Ich denke, gerade unsere Landwirtschaft muss an diesem Schutz ein Interesse haben.

Nun ein letzter Punkt: Es geht auch in Richtung Handelsstatistik. Diese Statistik muss korrekt sein. Es gibt hier auch internationale Verpflichtungen. Andere Staaten, von denen wir wissen, wie sie diese Themen handhaben, gehen auch davon aus, dass bei den Zollanmeldungen gewisse Standards der Qualität eingehalten werden müssen. Wir sollten diese Standards in Bezug auf diese Aspekte nicht unterschreiten und die Prävention, die mit diesen Strafbestimmungen eben verbunden ist, aufrechterhalten.

Deshalb ersuche ich Sie, den Anträgen zu den Artikeln, die genannt wurden und die sich auf die Strafbestimmungen beziehen, nicht zuzustimmen.