Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-17
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-17
Wortprotokoll
Der Antrag der WAK geht hier etwas weiter als der Entwurf des Bundesrates und lässt die Zeugnisverweigerung auch bei jedem gesetzlich vorgesehenen Berufsgeheimnis zu. Die vorliegende Bestimmung regelt die Amtshilfe für ausländische Behörden. Es ist somit eigentlich in erster Linie eine politische Frage, wie weit man hier gehen will, ob man diese Erweiterung will oder nicht.
Wir sind - wie gesagt - nicht so weit gegangen. Wir haben uns auf das Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren beschränkt, und Sie wollen das jetzt ausweiten. Wir können auch mit dieser Auffassung sehr gut leben. In diesem Sinne favorisieren wir natürlich die Lösung des Bundesrates, aber wir können der Kommission in diesem Falle ebenfalls zustimmen.