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preparatory:AB 51227

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-18

Wortprotokoll

Wir sind mit unserem traditionellen Freitagsritus am Ende unserer Tagesordnung und damit auch am Sessionsende angelangt. Unser Rat hat ein nicht allzu stark befrachtetes Sessionsprogramm frist- und programmgemäss abgeschlossen und dennoch Debatten geführt, in denen man einander zugehört hat, in denen man aufeinander eingegangen ist, die dazu beigetragen haben, trotz unterschiedlicher politischer Standpunkte tragfähige Lösungen zu finden.

Unser Rat hat als stabilisierender Faktor in unserem politischen System verschiedentlich an Vorlagen festgehalten, die - Herr Wicki hat ein Beispiel erwähnt - gesamthaft abgelehnt worden sind. Dass in unserem stabilen politischen System auf Vorlagen nicht eingetreten wird oder dass solche Vorlagen abgelehnt werden, ist durchaus angängig. Kritisch wird es aber, wenn dies geschieht, weil die politische Diskussion, die unerlässliche Auseinandersetzung, das Ringen um die Annäherung von abweichenden politischen Standpunkten nicht mehr geführt werden. [PAGE 440]

Unser System basiert just auf solchem Ausgleich, auf dem Ringen um Lösungen, auf Kompromissen durch Annäherung der Standpunkte. Sind solche Standpunkte unverrückbar, ist die unabdingbare Folge, dass eine Lähmung in der Entscheidfindung eintritt. Für unser politisches System und damit für unser Land wäre das verhängnisvoll. Unser Rat wird auch weiterhin dazu beitragen, durch seriöses, ernsthaftes, unspektakuläres Arbeiten Lösungen für die drängenden Probleme im Interesse unseres Landes und unseres Volkes zu finden. Die zu Ende gehende Session hat hierfür Zeugnis abgelegt.

Ich schliesse die Sitzung und Session, verbunden mit den besten Wünschen für eine schöne, erholsame Sommerpause. Auf Wiedersehen, bis zur Herbstsession! (Beifall)

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Schluss der Sitzung und der Session um 08.30 Uhr

Fin de la séance et de la session à 08 h 30

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Anfragen

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Anfragen nach Artikel 125 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes werden im Rat nicht behandelt; sie sind mit der schriftlichen Antwort des Bundesrates erledigt.

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Questions

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Les questions au sens de l'article 125 alinéa 5 de la loi sur le Parlement ne sont pas traitées au conseil; elles sont réputées liquidées lorsque le Conseil fédéral y a répondu par écrit.