Widmer Hans · Nationalrat · 2004-09-20
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20
Wortprotokoll
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und ebenfalls an der Fassung des Nationalrates festzuhalten.
Aus folgenden Gründen wollen wir, dass die Hinweise auf die Informations- und Beratungsstellen im Gesetz wie gesagt in den Artikeln 15, 16 und 17 verankert werden: Es entspricht dem Geist des Gesetzes, dass die Menschen, die mit Gentests in Berührung kommen, sehr ernst genommen werden. Im Zusammenhang mit der pränatalen Risikoabklärung muss sich dieser - ich sage es hier sehr gerne und lobe das Gesetz - humanistisch geprägte Grundgeist des Gesetzes ganz konkret bewähren, geht es doch zunächst in diesem ganzen komplexen Bereich um die Beratung von Frauen, welche sich vor die schwierige Frage gestellt sehen könnten, ob sie überhaupt pränatale Diagnosen in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Da kann doch eine Beratung kein Luxus sein - eine Beratung vor einer allfälligen genetischen Untersuchung.
Es geht aber auch um die Beratung jener Frauen, die nach einer pränatalen genetischen Untersuchung allenfalls mit Befunden konfrontiert werden, welche sie unter Umständen vor die Entscheidung stellen, eine Abtreibung ins Auge fassen zu müssen oder trotz allem - aus welchen Gründen auch immer - das Kind auszutragen. Das ist weiss Gott keine einfache Entscheidung, und da kann doch die Beratung erst recht kein Luxus sein. Da kann die rein betriebswirtschaftliche Rechnung und die Optik des Ständerates, der allein von Kantonsbudgets ausgeht, doch nicht das einzige Kriterium sein. Denn die Frau, welche unter Umständen vor einem sehr belastenden Dilemma steht, kann zunächst durch ein partnerschaftliches Beratungsgespräch entlastet und sodann in einem schwierigen Entscheidungsprozess unterstützt werden.
Als Gesetzgeber müssen wir alles nur Erdenkliche tun, damit die Menschen unserer Zeit ihre Entscheidungsfreiheit vor dem Hintergrund einer sich immer schneller entwickelnden medizinischen Technik noch irgendwie bewahren können. Diese Freiheit müssen sie aber auch ihrem gesellschaftlichen Umfeld gegenüber wahren können - einem Umfeld, das sich immer mehr dadurch charakterisiert, dass es einen gewissen Druck ausübt: Ich denke vor allem an die Versicherungen und an den Druck, welche diese auf die ganze Gesellschaft ausüben. Ich denke eben vor allem, dass es einen gewissen Druck gibt, nur garantiert hundertprozentig gesundes vorgeburtliches Leben leben zu lassen. In dieser Drucksituation wollen wir - über die Beratungsstellen - eine gewisse Unabhängigkeit haben.
Denken wir weiter daran, dass diese Informations- und Beratungsstellen - das wurde gesagt - bei den Kantonen bereits etabliert sind und dass wir eben nur Beratung, nicht aber [PAGE 1250] Therapie verlangen. Denken wir auch daran, dass dies durchaus prophylaktisch sein kann. Dadurch können sogar die Kassen entlastet werden: wenn Leute nicht unnötig in eine Stresssituation hineinkommen, nachher psychisch krank werden und dann wirklich noch zu einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin gehen müssen, der oder die sie allenfalls psychiatrisch zu behandeln hat.
Ich bitte Sie im Sinne des humanistischen Geistes dieses Gesetzes, am nationalrätlichen Beschluss festzuhalten.