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Wyss Ursula · Nationalrat · 2004-09-20

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Die Minderheit Bühlmann verlangt vom Bundesrat, dass er eine Registratur der erledigten Gesuche nach Namen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ausschliesst. Es wurde begründet: Hintergrund des Antrages ist vor allem der Fichenskandal.

In der Kommission wurde vonseiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass aus praktischen Gründen kaum eine solche Registratur geführt werden wird. Aus rechtlicher Sicht gelten hierfür aber die Vorschriften des Archivierungsgesetzes, nach denen die Verwaltungstätigkeit nachvollziehbar dokumentiert sein muss. Diese Vorschriften würden die Verwaltung nicht zu einer systematischen Kontrolle und zum Aufbau einer Registratur bei der Behandlung von Einsichtsgesuchen zwingen. Bei der Beantwortung von Gesuchen um Zugang zu Dokumenten scheint denn auch das Anliegen der Nachvollziehbarkeit des Handelns der Verwaltung höchstens von marginaler Bedeutung zu sein.

Rechtlich ist eine Registratur also nicht geboten, und praktisch dürfte eine solche - vertraut man zumindest den Ausführungen der Verwaltung - kaum geführt werden. Aber es muss doch gesagt werden, Herr Bundesrat Blocher, dass eine spätere Praxisänderung nicht ausgeschlossen werden kann, wenn Sie es hier nicht explizit verankern.

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