Lexipedia

Wyss Ursula · Nationalrat · 2004-09-20

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

In der Kommission wurde die Unterstellung sowohl des Bundesrates als auch der Bundesversammlung unter das Öffentlichkeitsprinzip gleichzeitig diskutiert. Die Regierung und die Bundesversammlung sind ausgeklammert geblieben, weil dort spezielle Regeln gelten, wie es der Bundesrat ausgeführt hat. Der Minderheitsantrag Bühlmann sieht dagegen auch den Einbezug der Bundesversammlung vor.

Der Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis lautete 14 zu 8 - geht ein Einbezug der Bundesversammlung eindeutig zu weit, da es in diesem Gesetz um das Öffentlichmachen der Verwaltungstätigkeit geht. Dazu gehören, wie Sie gehört haben, auch die Parlamentsdienste. Darum wurden diese vom Ständerat mit einbezogen, nicht aber der Meinungsbildungsprozess der politischen Organe, hier der Bundesversammlung.

Die Meinungsbildung des Bundesrates und der parlamentarischen Kommissionen soll aus der Sicht der Kommissionsmehrheit ungestört verlaufen können. Zudem regelt das Gesetz, wie die Verwaltung mit ihren Dokumenten umgehen soll. Es wird zudem auch befürchtet, dass der Ausnahmenkatalog, der jetzt schon einen gewissen Umfang hat, unendlich wird, wenn wir hier auch noch die Bundesversammlung mit einbeziehen und dann praktisch für alles wieder Ausnahmen vorsehen müssen.