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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Es steht mir natürlich nicht an, als Mitglied der Exekutive beim Öffentlichkeitsprinzip der Legislative dreinzureden. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Bürger ein Anrecht auf Informationen hat, die ihn betreffen, die für ihn von Bedeutung sind. Es schliesst aus, dass die Meinungsbildung der politischen Entscheidungsträger öffentlich ist. Das ist eine andere Frage. Sie kennen meine Skepsis gegenüber der heutigen Praxis, vor allem wenn Informationen durch Indiskretionen halböffentlich gemacht werden. Dieses Gesetz hat aber mit diesem Grundsatz nichts zu tun.

Hier ist mit dem Antrag der Minderheit natürlich auch die Öffentlichkeit der Kommissionssitzungen angesprochen. Die Meinungsbildung ist in der Bundesversammlung ja öffentlich. Aber es sind sogar auch die Kommissionssitzungen gemeint. Es fragt sich natürlich, wie weit hinunter Sie für die Meinungsbildung in der Verwaltung, in Expertenkommissionen, Gremien usw. gehen wollen. Wenn man das ändern wollte, so müsste man etwas anderes als ein Gesetz über die Öffentlichkeit oder, wie Sie jetzt beschlossen haben, [PAGE 1257] über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung machen. Darum lehnen wir diesen Antrag auch aus systematischen Gründen ab.