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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Ich mache keine grosse Geschichte um diesen Titel, aber wir sind der Meinung, Sie sollten am ursprünglichen Titel festhalten. Es ist zwar richtig, das Wort "Öffentlichkeit" hat zwei verschiedene Bedeutungen. Aber jetzt muss ich Ihnen sagen: Das ist auch widersprüchlich, wenn man sagt, man mache nur ein Gesetz über ein Prinzip. Das ist meines Erachtens gefährlicher, als wenn Sie wenigstens schreiben: "über die Öffentlichmachung" oder "über die Veröffentlichung"; das wäre schon handfester. Der Titel "Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip" ist insofern irreführend, als wir hier nicht ein Gesetz über ein Prinzip machen, sondern es geht dann wesentlich weiter, bis in die Anwendung der Veröffentlichung. Wir möchten also am ursprünglichen Titel festhalten, aber ich meine nicht, dass ich deswegen auf die Barrikaden gehe. Bei der Abkürzung des Titels - "Öffentlichkeitsgesetz" - haben Sie ja dann das Wort "Prinzip" wieder weggelassen; das ist uns noch wichtig.