Joder Rudolf · Nationalrat · 2004-09-20
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-20
Wortprotokoll
Auch im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Die Schweizerische Volkspartei hat sich bereits in der Vernehmlassung positiv zu diesem Gesetzentwurf geäussert.
Kerngehalt der Vorlage ist der Wechsel vom Geheimhaltungsgrundsatz zum Öffentlichkeitsprinzip hinsichtlich der Tätigkeit der Bundesverwaltung. Konkret bedeutet dies, dass jede Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten hat, ohne besondere Interessen oder Voraussetzungen nachweisen zu müssen. Unter "Zugang zu Dokumenten" versteht man - das ist wichtig - einerseits die Einsichtnahme in die Dokumente, andererseits aber auch das Recht auf Auskünfte zu den Dokumenten. Mit dem vorliegenden Öffentlichkeitsgesetz wird die Information der Bürgerinnen und Bürger verbessert und ausgebaut. Es geht um die Konkretisierung des Rechtes der Informationsfreiheit. Die Beschaffung der Informationen wird erleichtert.
Die staatliche Verwaltung, die staatliche Tätigkeit ganz allgemein hat sehr stark zugenommen. Deshalb steigt auch das Bedürfnis nach mehr Informationen. Der Staat hat grossen Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger. Beim Staat ist eine Vielzahl von Informationen aller Art registriert, gespeichert, archiviert, verankert. Deshalb besteht die Gefahr, dass die Bürgerinnen und Bürger diesem Staatsgebilde immer mehr ausgeliefert sind. Hier will dieses Öffentlichkeitsgesetz Abhilfe schaffen. [PAGE 1254]
Es geht auch darum, dass die demokratischen Rechte gestärkt werden. Denn gute Information ist Voraussetzung für die demokratische Mitgestaltung. Es geht auch darum, vermehrt Transparenz zu schaffen. Transparenz schafft Vertrauen, Geheimhaltung dagegen Misstrauen. Mit diesem Öffentlichkeitsprinzip wird das Vertrauen in die Behörden und damit die Akzeptanz ihrer Tätigkeit gestärkt. Es geht auch darum, dass die Verwaltungstätigkeit vermehrt auf Bürgernähe und bedürfnisgerechte Dienstleistungen ausgerichtet wird.
In den Kantonen, die das Öffentlichkeitsprinzip bereits eingeführt haben - es ist erwähnt worden -, sind gute Erfahrungen gemacht worden. Deshalb ist auch in acht weiteren Kantonen vorgesehen, das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip wird die Information auf Anfrage erweitert. Damit wird die so genannte passive Information nach dem Holprinzip ausgebaut.
Aus der Sicht der SVP muss nun aber auf der anderen Seite zwingend die so genannte aktive Information der Behörden nach dem Bringprinzip eingeschränkt werden. Hier besteht nach unserer Auffassung immer mehr ein Wildwuchs. Es ist bereits erwähnt worden: Allein im Jahr 2002 hat die Bundesverwaltung für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit über 80 Millionen Franken ausgegeben. Umgerechnet auf Vollzeitstellen sind rund 275 Personen in der Öffentlichkeitsarbeit von Departementen und Ämtern aller Art tätig. Hier muss aus der Sicht der SVP ganz klar ein Abbau erfolgen, und wir erwarten eine entsprechende Absichtserklärung vonseiten des Bundesrates.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.