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Joder Rudolf · Nationalrat · 2004-09-20

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 7 Absatz 1 Litera b: Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, hier die Mehrheit der Kommission zu unterstützen. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten soll nicht nur dann ausgeschlossen sein, wenn die Durchführung behördlicher Massnahmen "erheblich" beeinträchtigt wird, sondern er soll schon dann ausgeschlossen sein, wenn sie überhaupt beeinträchtigt wird. Es geht nicht an, dass mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips rechtlich notwendige behördliche Massnahmen beeinträchtigt oder sogar verunmöglicht werden. Das kann niemals Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein. Der [PAGE 1262] Gesetzestext ist deshalb klar und präzis zu formulieren, und der unbestimmte Rechtsbegriff "erheblich", von dem letztlich niemand genau weiss, was er bedeutet, ist zu streichen. Es geht beispielsweise um Inspektionen im Steuerbereich oder um Aufsichtsmassnahmen, die behördlich angeordnet werden und die selbstverständlich nicht durch eine vorgängige Einsichtnahme verunmöglicht werden dürfen.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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