Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20
Wortprotokoll
Für die Einreichung dieser parlamentarischen Initiative war eigentlich das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland nur der Anlass; das Problem besteht schon länger. Der Grund ist natürlich ein ernsthafter, weil wir in der neuen Bundesverfassung ausdrücklich eine Praxis festgeschrieben haben, nämlich dass die völkerrechtlichen Verträge den innerstaatlichen Gesetzen vorgehen. Für völkerrechtliche Verträge hat also ein strenger Massstab zu gelten, der mindestens so streng ist wie bei den innerstaatlichen Gesetzen; das ist verständlich.
Für diese Gesetze ist es so, dass wir ja ein Verfahren haben. Bei dringlichen Bundesbeschlüssen ist genau geregelt, wann, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen das Parlament solche Beschlüsse fassen kann. Für die völkerrechtlichen Verträge gibt es keine gesetzliche Regelung; es gibt lediglich eine Praxis.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, an dieser Praxis festzuhalten; er kann also eine vorläufige Anwendung vollziehen, wenn er findet, es sei dringlich oder wichtig. Der Ständerat hat hier eine klare und restriktive Fassung beschlossen, nämlich dass eine vorläufige Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen durch den Bundesrat nur dann möglich ist, wenn sie erstens wichtig und zweitens dringlich sind. Der Ständerat setzt also einen strengen Massstab.
Die Minderheit Fehr Hans setzt ebenfalls einen sehr strengen Massstab, indem sie sagt, völkerrechtliche Verträge seien genau gleich zu behandeln wie dringliche Gesetze; wir hätten so viele Sessionen, dass innerhalb von sechs Monaten eine parlamentarische Behandlung dieser Verträge durchaus möglich sei.
Wenn Sie der Minderheit Fehr Hans zustimmen, ergeben sich natürlich Interpretationsprobleme. Der Bundesrat hat ja von sich aus keine neue Regelung vorgeschlagen, sondern hat gesagt, die derzeitige Regelung genüge. Für ihn bedeutet die derzeitige Regelung, dass es sich um wichtige oder dringliche Verträge handelt. Er schliesst also eine vorläufige Anwendung nicht grundsätzlich aus. Die Minderheit Fehr Hans ist der Meinung, wenn man nicht auf die Vorlage eintrete, gebe es keine solche vorläufigen Anwendungen, ohne dass das Parlament zustimmt.
Sie sehen, es gibt hier zwei Auslegungen, zwei Interpretationen.
Nun zu den Anträgen Ihrer Staatspolitischen Kommission: Was den Grundsatz anbelangt - und das ist natürlich das Wichtigste, es geht ja nur um ein Wörtchen: "und" oder "oder" -, schliesst sie sich dem Ständerat an. Nach der SPK müssen also Dringlichkeit "und" Wichtigkeit gegeben sein, während der Bundesrat an der heutigen Praxis - am Wörtchen "oder" - festhält: "der Schweiz oder eine besondere Dringlichkeit". Das genügt ihm.
Was den hinteren Teil anbelangt, hängt es natürlich etwas damit zusammen, ob Sie beim "und" bleiben, also die Fassung des Ständerates übernehmen, oder ob Sie die Fassung des Bundesrates übernehmen. Wenn Sie beim "und" bleiben, muss man dann hinten aufpassen, was man dort tut. Sie müssen immer sehen, dass solche völkerrechtliche Verträge mit anderen abgeschlossen werden. Und Sie müssen auch ein Gesetz machen für den Fall, dass Sie auch einmal einen Bundesrat haben, der es falsch auslegt, falsch anwendet, missbräuchlich anwendet. Und dann müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, ob man einen Vertrag nach sechs Monaten einfach wieder kündigen kann, denn dann ist plötzlich ein anderes Land oder ein Partner ausserhalb betroffen. Also lieber vorne eine strenge Regelung einführen, aber im Scheitern dann nicht noch eine Drittpartei einbeziehen. Ich werde dort zu diesem Problem dann nochmals Stellung nehmen.
Der Bundesrat schlägt Ihnen also vor, bei der heutigen Praxis und beim Wörtchen "oder" zu bleiben, und die Kommissionsmehrheit beantragt die strenge Fassung, bei der die beiden Bedingungen kumulativ zu erfüllen sind. Ich bitte Sie, der "weichen" Fassung des Bundesrates zuzustimmen.