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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Sie haben gehört, worum es bei diesem Gesetz geht: Es geht hier nur um die bewilligungsfreie Übertragung bei Immobiliengesellschaften.

Der Ständerat und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates haben den Entwurf des Bundesrates einstimmig angenommen. Nachdem der Minderheitsantrag Thanei zurückgezogen ist, gibt es keine Differenzen zwischen den beiden Räten und der Auffassung des Bundesrates. Auch das Ziel, die Lex in der laufenden Legislaturperiode ganz aufzuheben, ist im Ständerat wie in der vorberatenden Kommission des Nationalrates unbestritten geblieben. Aber es ist im Nationalrat umstritten. Deshalb ist es richtig - wir haben das auch untersucht -, dass man diesen Schritt für den Erwerb von Anteilen an börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften jetzt zulässt. Natürlich ist auch der Antrag gekommen, man solle das auch für andere als nichtbörsenkotierte Gesellschaften zulassen, für kleinere Familiengesellschaften usw. Damit, muss ich Ihnen sagen, wäre praktisch die Aufhebung erfolgt. Mit einfachen Konstruktionen könnte das Gesetz umgangen werden. Das sollte man nicht tun. Entweder hebt man das auf, und dann muss man auch diese Auseinandersetzung, die heute angetönt worden ist, auf sich nehmen, oder man lässt es sein.

Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Bundesrates sind Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Es ist auch klar definiert, für welches Segment es das gibt, und der regelmässige Handel ist natürlich auch bei börsenkotierten Gesellschaften festzustellen.

Was die Ferienwohnungen und die ganze Aufhebung anbelangt: Es ist so, dass wir noch zu wenige Unterlagen haben, um Ihnen bereits sagen zu können, ob im Falle der Aufhebung gewisse flankierende Massnahmen notwendig sein werden. Ich darf Ihnen aber sagen, dass in der Schweiz der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer mit Ausnahme von vier Kantonen ausserordentlich gering ist. In städtischen Gebieten ist es überhaupt kein Problem mehr, da betrifft es einzelne, wenige Liegenschaften, meistens im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit, also Liegenschaften von Dienstleistungs- oder Industrieunternehmen. Es ist im Wesentlichen nur in den vier Kantonen ein Problem, in denen die Kontingente ausgeschöpft werden. Es handelt sich um die Kantone Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Hier sind die Kontingente seit 2000, also in drei Jahren, ausgeschöpft worden. In den Kantonen Graubünden und Tessin sind die Kontingente zu 100 Prozent ausgeschöpft worden, im Kanton Waadt zu 138 Prozent - im Jahr 2001 noch zu 150 Prozent. Im Jahr 2002 wurde das Kontingent nur noch im Kanton Wallis ganz ausgeschöpft.

Es gibt noch einzelne Gemeinden in anderen Kantonen, z. B. Adelboden im Kanton Bern, in denen auch ein grösserer Anteil an Ferienwohnungen vorhanden ist. Wir wissen aber nicht, wie viele dieser Ferienwohnungen Ausländern zuzurechnen sind. Unter diesen Fremdenverkehrsorten gibt es zwanzig Gemeinden, in denen der Anteil von Ferienwohnungen über 45 Prozent liegt; bei den anderen liegt er darunter. Es liegen aber noch keine Angaben darüber vor, wie viele davon Ausländer- und wie viele davon Inländer-Ferienwohnungen sind. Das müssten wir ja wohl auch noch wissen.

Der Bundesrat sollte bis Ende 2004 über genauere Zahlen verfügen; vorher ist dies leider nicht möglich. Er erwartet auch einen Vorschlag der Verwaltung, der aufzeigt, was für Möglichkeiten es gibt, um allfällige negative Auswirkungen bei einer Gesetzesaufhebung abzufedern, und welche dieser Massnahmen die Verwaltung für angezeigt hält. Selbstverständlich werden diese Massnahmen auch mit den Kantonen erarbeitet.

Wir bitten Sie, dieser Gesetzesrevision so zuzustimmen. Für die Fortsetzung verweisen wir auf Ende des Jahres. Ich würde sagen: Wenn der Bundesrat bis Ende des Jahres eine Lösung finden sollte, dürften Sie damit rechnen, dass bis Ende 2005 ein entsprechender Antrag vorliegt, den das Parlament beraten könnte.