Messmer Werner · Nationalrat · 2004-09-21
Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Vorweg möchte ich festhalten, dass wir heute, jetzt und hier, nicht über die Alpenkonvention oder einzelne Durchführungsprotokolle diskutieren, sondern lediglich über die Motion der UREK-SR 04.3260 zu diesem Thema. Die Motion beauftragt den Bundesrat, aufzuzeigen, inwiefern mit Blick auf die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention das bestehende Landesrecht eine nachhaltige Entwicklung des Berggebietes sicherstellt, und gegebenenfalls dem Parlament die dazu notwendigen Massnahmen und Gesetzesänderungen vorzulegen, die sich nicht nur auf die Regionalpolitik beschränken. Der Bundesrat und der Ständerat beantragen die Annahme der Motion.
Was war der Grund, warum die UREK-NR nicht nur die Annahme der Motion empfiehlt, sondern auch deren Beantwortung durch den Bundesrat abwarten will, bis sie einen Entscheid über die Annahme oder Ablehnung der Durchführungsprotokolle fällt? Die Mehrheit der Kommission spürte eine grosse Unsicherheit über die Auswirkungen der Protokolle und befürchtete gravierende Probleme in den Bereichen nationale Gesetzgebung und Respektierung der demokratischen Rechte. Man befürchtete, dass die Kompetenzen unseres Parlamentes zunehmend ausgehöhlt würden und dass von der Verwaltung an der Legislative vorbei über internationale Verhandlungen politische Programme beschlossen würden, welche dann innerstaatlich verbindlich wären.
Die Kommission will nun über die Beantwortung der Motion wissen, welche Vorgaben der Protokolle bereits durch geltendes Landesrecht abgedeckt sind und welche Gesetzesbestimmungen in welcher Weise angepasst werden müssen, wenn die Protokolle ratifiziert sind. Zusätzlich wird erwartet, dass mit der neuen Regionalpolitik und dem neuen [PAGE 1295] Finanzausgleich ein umfassender Raumentwicklungsbericht vorgelegt wird und diskutiert werden kann.
Der Mehrheit der Kommission ist es auch nicht entgangen, dass trotz der langen und intensiven Debatte im Ständerat über die Ratifizierung einzelner Protokolle speziell aus rechtlicher Sicht vieles offen geblieben ist. Unsicherheiten und Fragen blieben bestehen, so z. B. die Fragen: Wo stehen wir? Was muss auch in der Gesetzgebung angepasst werden? Welche Massnahmen sind notwendig? Ganz im Speziellen konnten Befürchtungen über Sachzwänge, denen unser Parlament ohne Interventionsmöglichkeit ausgesetzt wäre, nicht beseitigt werden. Wir können und wollen erst dann über eine Ratifizierung entscheiden, wenn wir wissen, welche Auswirkungen unser Entscheid hat. Wir wollen wissen, ob einmal andere entscheiden können, was wir nachzuvollziehen haben. Darum erachtet es unsere Kommission als selbstverständlich, diese Antworten vom Bundesrat abzuwarten, zumal nach Auskunft von Bundesrat Leuenberger dadurch lediglich eine Verzögerung von fünf bis sechs Monaten entsteht.
Die Gegner einer Annahme dieser Motion in der Kommission wollen in diesem Vorgehen eine Verzögerungstaktik erkennen; sie argumentieren, dass bereits alle Facts auf dem Tisch liegen und neue Erkenntnisse nicht zu erwarten sind. So wäre dieses Vorgehen lediglich nochmals eine Runde des Wartens und des Zauderns.
Für die Mehrheit der Kommission kann aber nicht die Frage des richtigen oder falschen Zeitpunktes oder das, was andere machen, entscheidend sein. Nein, solange gerade aus rechtlicher Sicht so viele Unsicherheiten vorliegen, ist es unsere Pflicht, vor einem Entscheid Klarheit zu schaffen.
Die UREK empfiehlt Ihnen darum mit 16 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen die Annahme dieser Motion.