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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-09-21

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-21

Wortprotokoll

Auch dieses Thema haben wir in unserer Kommission diskutiert. Wir empfehlen Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Bestimmung wieder zu streichen, weil wir neu Artikel 37b eingeführt haben.

Ich schliesse mich den Überlegungen von Herrn Pelli voll an. Man hat wahrscheinlich von der SGK her nur die Leistungen im Auge gehabt, war sich aber der Folgen nicht ganz bewusst, was den Versicherungsschutz anbetrifft. Er wird dadurch von mir aus gesehen gefährdet. Es ist eben so: Wenn man BVG-Regeln vorzieht, dann sind die Versicherungen nicht mehr verpflichtet, im BVG-Geschäft ein gebundenes Vermögen zu bilden und dieses voll zu decken. Die Solvabilitätsregeln gelten dann für das BVG-Geschäft nicht mehr. Ich frage mich, wie dann das Bundesamt für Privatversicherungen die Solvabilität einer solchen Versicherung mit BVG-Geschäft überhaupt noch feststellen will. Die Unklarheiten in Bezug auf die Frage der Tarifgenehmigung wurden ebenfalls erwähnt. Es ist für mich eine wesentliche Verschlechterung des Versicherungsschutzes, dass man in Zukunft auch als KMU zur Nachzahlung verpflichtet wird, wenn Unterdeckungen entstehen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, sich der Meinung unserer Kommission anzuschliessen und Artikel 68 Absatz 2 zu streichen.