Leu Josef · Nationalrat · 2000-06-22
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 28. Februar 2000 die von Herrn Gross Andreas am 6. Oktober 1999 eingereichte Parlamentarische Initiative gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes geprüft. Als Gäste an der Sitzung anwesend waren der Initiant, unser Kollege Andreas Gross, die Herren Samuel Werenfels, Chef der Vollzugsstelle für den Zivildienst im EVD, Juan Felix Gut, Generalsekretär des VBS, Robert Wieser, Chef der Rechtsabteilung im Generalsekretariat des VBS, und Peter Marti vom Generalsekretariat des VBS.
Die Initiative verlangt, die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung so zu ändern, dass der Zivildienst zu einem eigenständigen Teil der schweizerischen Friedenspolitik wird. Er soll von gleicher Dauer sein wie der Militärdienst, er soll für Militärdienstuntaugliche sowie für freiwillig sich engagierende Frauen geöffnet werden, er soll den gleichen Status wie der Militär- und der künftige Bevölkerungsschutzdienst erhalten und insbesondere im Ausland für humanitäre Aktionen eingesetzt werden können.
Die Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen beschäftigt unser Land schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts. Nach mehreren gescheiterten Versuchen sprach sich das Schweizer Stimmvolk am 17. Mai 1992 sehr deutlich, nämlich mit 82,5 Prozent, für die Einrichtung eines Zivildienstes aus. Der Zivildienst ist seither in Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung als Grundsatz enthalten. Ausgestaltet ist er im Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über den zivilen Ersatzdienst. Dieses Gesetz legt fünf Mindestanforderungen fest:
1. die allgemeine Wehrpflicht bleibt erhalten;
2. es gibt keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst;
3. die Belastung einer Zivildienst leistenden Person durch die ordentlichen Zivildiensteinsätze muss derjenigen des Militärdienstes entsprechen;
4. die Zulassung zum Zivildienst ist an klar umschriebene Bedingungen geknüpft;
5. das Zulassungsverfahren muss die Persönlichkeit der Gesuchsteller respektieren und jeglichen Missbrauch ausschliessen.
Seit das Zivildienstgesetz am 1. Oktober 1996 in Kraft getreten ist, sind jährlich rund 2000 Gesuche um Zulassung zum zivilen Ersatzdienst eingegangen. Rund 80 Prozent dieser Gesuche wurden bewilligt.
Die Sicherheitspolitische Kommission ist von der Notwendigkeit und vom Nutzen des Zivildienstes überzeugt.
Dieser hat seine Wurzeln in der allgemeinen Militärdienstpflicht, denn der Zivildienst wurde zur Entkriminalisierung jener Personen geschaffen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen. Es handelt sich also um einen individuellen Ersatzdienst für Personen, die ihre Militärdienstpflicht nicht erfüllen können.
Die Mehrheit der Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die bisherigen Erfahrungen beim Vollzug des Zivildienstgesetzes einen gewissen Anpassungsbedarf aufgezeigt haben. Da das Zivildienstkonzept allerdings eng mit der Militärdienstpflicht verknüpft ist, hängt dessen künftige Ausgestaltung stark von den Eckwerten der "Armee XXI" ab. Weil dieses für den Zivildienst richtungweisende Projekt noch nicht ausgereift ist, hält die Kommissionsmehrheit eine Reform des Zivildienstes für verfrüht. Ihres Erachtens müssen diese beiden Reformen aufeinander abgestimmt werden. Demzufolge sollten allfällige Änderungen beim Zivildienst erst vorgenommen werden, wenn das Leitbild der "Armee XXI" vorliegt.
Zum Inhalt der Parlamentarischen Initiative hält die Kommissionsmehrheit Folgendes fest:
1. Der Zivildienst ist zurzeit kein Instrument der Sicherheitspolitik, weil ihm dazu die notwendigen Strukturen, insbesondere die Mittel der ersten Stunde, fehlen. Es war nie beabsichtigt, den Zivildienst als eigenständigen Teil der Sicherheitspolitik auszugestalten. Armee und Bevölkerungsschutz reichen für diese Aufgabe aus, und es drängt sich nicht auf, hierfür einen dritten Dienst einzurichten. Hingegen ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass im Rahmen der Projekte "Armee XXI" und "Bevölkerungsschutz 2000" genau abgeklärt werden sollte, wie mit dem Potenzial der Personen, welche Zivildienst geleistet haben, umzugehen ist.
2. Die Frage der Dienstdauer wird sich im Zusammenhang mit den verschiedenen Dienstpflichtmodellen von "Armee XXI" stellen. Zurzeit drängt sich keine Überprüfung des Multiplikationsfaktors auf.
3. Gemäss Artikel 59 der Bundesverfassung ist grundsätzlich jeder Schweizer militärdienstpflichtig. Das Zivildienstgesetz nimmt diesen Grundsatz auf, indem es den Zugang zum Zivildienst auf militärdienstpflichtige Personen beschränkt, welche den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Somit fehlen die Rechtsgrundlagen für eine freie Wahl. Die Frage, ob die dienstuntauglich erklärten Personen in Zukunft ebenfalls Zivildienst leisten können oder müssen, muss ebenfalls im Zusammenhang mit der Dienstpflichtregelung der "Armee XXI" geprüft werden. Eine solche Änderung bedürfte auf jeden Fall einer Verfassungsrevision.
4. Die Initiative geht von teilweise richtigen Feststellungen aus, doch kann man ihr nicht beipflichten, weil sie, ohne dies explizit zu erwähnen, darauf abzielt, Militär- und Zivildienst einander gleichzustellen. Die heutigen Rechtsgrundlagen lassen dies nicht zu. Dies ist in den Augen der Kommissionsmehrheit auch nicht erstrebenswert. Sie hält an der Militärdienstpflicht fest und ist gegen die Einführung der Wahlmöglichkeit. Der Zivildienst muss ihrer Meinung nach ein individueller Ersatzdienst bleiben.
5. Nach Artikel 7 des Zivildienstgesetzes sind ausnahmsweise Auslandeinsätze möglich. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass diese Bestimmung angemessen und flexibel genug ist. Es besteht deshalb kein Grund, die erwähnte Bestimmung zu ändern. Denkbar wäre höchstens, bei der kommenden Reform des Zivildienstes das Wort "ausnahmsweise" zu streichen.
Die im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingeleitete Reform des Zivildienstes muss mit den Projekten "Armee XXI" und "Bevölkerungsschutz 2000" einhergehen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit macht es wenig Sinn, die Zivildienstreform auf getrenntem Wege voranzutreiben.
Die Kommission hat auch die Frage diskutiert, ob der Vorstoss allenfalls in Form eines Kommissionspostulates überwiesen werden sollte. Die Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der Parlamentarischen Initiative Gross Andreas keine Folge zu geben.