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Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-03-02

Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich gehe nach dem Votum meiner Vorrednerin davon aus, dass die Redezeiten heute generell verlängert werden, und werde mir erlauben, etwa eine halbe Stunde zum Eintreten zu sprechen.

Spass beiseite: Ich werde in der umgekehrten Reihenfolge vorgehen und Ihnen etwas zum Revisionsrecht, etwas zum Revisionsaufsichtsgesetz und anschliessend noch etwas zum GmbH-Recht sagen.

1. Zum Revisionsrecht: Erstmals in der Geschichte des relativ jungen Revisionsrechtes wird durch eine neu vorgesehene, rechtsformneutrale Regelung eine umfassende Regulierung der Revision für alle Gesellschaftsformen gewährleistet. Diese rechtsformneutrale Regelung ersetzt die bisherige, unbefriedigende Situation, wonach die Pflicht zur Revision an bestimmte Rechtsformen und nicht an die wirtschaftliche Bedeutung einer Unternehmung gebunden war. Mit dem nun vorliegenden Revisionsrecht realisieren wir eine international tragfähige Lösung, welche gleichzeitig weitgehend auch auf die spezifischen Bedürfnisse unserer KMU Rücksicht nimmt. Verschiedene Ihnen allen geläufige Ereignisse in der internationalen und schweizerischen Wirtschaft haben schlagartig die Bedeutung der Rechnungslegung und der Revision aufgezeigt. Mit dem nun vorliegenden Entwurf sollen die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und verschiedene Mängel beseitigt werden. Es gilt dabei, eine qualitativ gute Rechnungsprüfung zu gewährleisten und das Vertrauen in die Revision zu festigen, ohne einmal mehr wegen ein paar wenigen schwarzen Schafen die ganze Wirtschaft zu schwächen und ihr unnötige Lasten aufzuerlegen.

Wir von der CVP-Fraktion unterstützen insbesondere die KMU-freundliche Zweiteilung in eine ordentliche und eine eingeschränkte Revision mit den diversen Optierungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die präzise Umschreibung des Gegenstandes und des Umfanges der Prüfung sowie die Bemühungen um die Unabhängigkeit der Revisionsstelle.

Im Gegensatz zu bestimmten Minderheiten wollen wir aber bei der Definition der Unabhängigkeit der Revisionsstelle nicht so weit gehen, dass wir zu teuren und teilweise weltfremden Lösungen Hand bieten. Diese sind vielleicht sogar gut gemeint, behindern aber unsere Wirtschaft nur noch weiter und bringen gesamthaft gesehen gegenüber der heutigen Situation keinen echten Fortschritt. Ich verweise im Sinne eines eher abschreckenden Beispiels auf die Regulierungsflut und -wut im Banken- und Versicherungsbereich, welche unserer Finanzwirtschaft und insbesondere ihrer kommerziellen Kundschaft horrende Kosten und Reibungsverluste verursacht.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die CVP-Fraktion hinter dem vorliegenden Gesetzesprojekt steht und alle Anträge unterstützen wird, welche einer KMU-freundlichen Klärung der doch relativ wenigen offenen Fragen dienen. Meine Fraktion wird sich nach dem Gesagten mehrheitlich auf der Linie der Kommissionsmehrheit bewegen.

2. Zum Revisionsaufsichtsgesetz: Wir unterstützen ebenfalls ausdrücklich die Schaffung einer Revisionsaufsichtsbehörde mit dem Erlass des Revisionsaufsichtsgesetzes. Entwicklungen im Ausland, dort vor allem in den USA, aber auch verschiedene parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene machen ein solches Gesetz aus unserer Sicht notwendig, auch wenn damit, etwas salopp ausgedrückt, einmal mehr eine neue Behörde geschaffen und die Bürokratie weiter ausgebaut wird. Mit der Schaffung einer griffigen, eigenen und trotzdem schlanken Revisionsaufsichtsbehörde können wir einerseits vermeiden, dass sich ausländische Revisionsaufsichtsbehörden in unsere inneren Angelegenheiten einmischen, und andererseits die Qualität der Revision im Inland verbessern. [PAGE 63]

Nachdem sich heute mehrere Stellen direkt oder indirekt der Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren widmen, ist die mit dem Revisionsaufsichtsgesetz vorgesehene Koordination in der Revisionsaufsicht sehr zu begrüssen. Doppelspurigkeiten und Effizienzverluste sind unbedingt zu vermeiden. Von den Erfahrungen mit der Eidgenössischen Bankenkommission her gesehen ist die zu schaffende Aufsichtsbehörde durch den zu wählenden Aufsichtsrat straff und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Die Anzahl der Interventionen und die damit verbundenen Kosten sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Wir vertrauen hier auf die Ausführungen von Bundesrat Blocher in der Kommission für Rechtsfragen und werden uns erlauben, seine Worte an der Umsetzung dieses Gesetzes zu messen.

3. Zur Revision des GmbH-Rechtes: Das geltende GmbH-Recht stammt aus den Dreissigerjahren, aus einer Zeit, in der man europaweit versucht hat, das Gesellschaftsrecht zu standardisieren. Seit jener Zeit hat sich das Aktienrecht kontinuierlich weiterentwickelt und wurde Anfang der Neunzigerjahre einer umfassenden Revision unterzogen. Die GmbH hat bis zur Revision des Aktienrechtes und der damit verbundenen Anhebung des minimalen Aktienkapitals von früher 50 000 auf 100 000 Franken ein Schattendasein geführt und erlebt seitdem eine eigentliche Renaissance. Mit der Verbreitung der GmbH als "AG des kleinen Mannes" zeigten sich auch die grundsätzlichen Nachteile des bisherigen GmbH-Rechtes immer deutlicher.

Mit der jetzigen Vorlage werden die bisherigen Mängel der GmbH beseitigt und wird eine generelle Aktualisierung des GmbH-Rechtes vorgenommen, welche insgesamt als KMU-freundlich und praktikabel bezeichnet werden kann. Das revidierte GmbH-Recht erlaubt, eine GmbH als Einpersonengesellschaft zu gründen. Das bisherige minimale Stammkapital von 20 000 Franken wird beibehalten. Im Gegenzug wird die bisherige Beschränkung des Stammkapitals auf maximal 2 Millionen Franken gestrichen. Im Weiteren werden die Formvorschriften für die Übertragung von Stammanteilen gelockert und wird der Rechtsschutz von Personen mit Minderheitsbeteiligungen verbessert.

Der Entwurf schlägt in verschiedenen Punkten auch eine Harmonisierung des Aktienrechtes und des Genossenschaftsrechtes mit dem GmbH-Recht vor. So werden auch für die Gesellschaftsformen der AG und der Genossenschaft Verbesserungen - wie beispielsweise die Möglichkeit zur Gründung von Einpersonen-Aktiengesellschaften - vorgeschlagen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wir mit der Verabschiedung der drei Vorlagen im Bereich des Gesellschaftsrechtes und des Revisionsrechtes die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und gleichzeitig die Situation aller Stakeholder deutlich verbessern können.

Die CVP-Fraktion steht deshalb mit Überzeugung hinter allen drei Vorlagen, und wir beantragen Ihnen, auf diese Vorlagen einzutreten.