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Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-03-02

Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Blocher, Sie haben vorhin erwähnt, dass die Regelung in Artikel 730a Absatz 1, wonach man die Revisionsstelle für ein bis drei Jahre wählen kann, eine sehr grosszügige Regelung sei. Das ist ja die heutige Regelung im Gesetz. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die meisten Gesellschaften heute ohnehin schon die Revisionsstelle jedes Jahr wieder bestätigen? Ich sehe da keinen Unterschied zur heutigen Praxis.

Im Übrigen führt die heutige Regelung halt doch dazu, dass auch schon eine kleinere Unternehmung - eine Holzbauunternehmung, ein Baugeschäft - zur ordentlichen Revision verpflichtet ist, und diese kann durchaus von kleinen Treuhand- oder Revisionsfirmen betreut werden. Die Beschränkung der Mandatsdauer führt dann eben zu einem Wechsel der Revisionsgesellschaft, weil diese meistens nur einen leitenden revisorfähigen Mitarbeiter hat, nämlich den Inhaber.

Ich wäre froh, wenn Sie da noch einmal zu einer Runde ausholen könnten.