preparatory:AB 51570
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Es ist etwas übertrieben zu sagen, hier sei das Herz dieser Angelegenheit. Zunächst einmal geht es um die Gesellschaften mit der eingeschränkten Revision. Das zeigt also schon, dass es um die kleineren Gesellschaften geht. Natürlich sind hier die Umschreibungen dieser personellen Tätigkeiten, die immer aus der Praxis erfolgen, nicht ganz einfach. Ich glaube, mit der Umschreibung, die die Mehrheit übernommen hat, eine Lösung gefunden zu haben. Sie müssen immer sehen, dass es relativ einfach ist, wenn man den Grundsatz sieht, dass die Revisionsstelle sich nicht selber zu überprüfen hat; und das ist immer - immer - der Grundsatz. Mehr braucht es eigentlich nicht, aber man will ja immer mehr Umschreibungen.
Das völlige Ausschliessen dieser Revisionsstelle bei der Buchführung finde ich problematisch, weil die Revisionsstelle natürlich gerade in solchen Betrieben relativ viele [PAGE 84] Hinweise zur Art und Weise, wie die Buchführung gemacht werden soll, wie Kontenpläne, Lagerbestandkontrollen usw. zu führen seien, geben wird. Das gehört natürlich alles zur Mitwirkung in der Buchführung, auch wenn da niemand die Buchführung macht. Hier ist das völlige Ausschliessen einfach wieder unzweckmässig, denn wenn die Revisionsstelle oder der Revisor hier einen solchen Hinweis feststellt, den aber nicht geben darf, sondern zuerst zu einem Dritten gehen muss, sagen muss, ein anderer Treuhänder müsse es jetzt tun, wird das einfach etwas zu strikt. Aber ich gehe mit der Minderheit darin einig, dass hier strenge Massstäbe anzusetzen sind.
Es ist also nicht ganz so, dass das - wie gesagt worden ist - einfach die Weiterführung der heutigen Praxis ist; das ist es nicht. An die Unabhängigkeit sind bis heute natürlich viel weniger strenge Massstäbe gestellt worden, es gibt auch Fälle, wo der Revisor gleichzeitig auch noch die Buchhaltung gemacht hat. Das ist hier nicht möglich und auch nicht die Meinung, aber der Antrag der Mehrheit lässt eine bewegliche Arbeit und das Risiko der Überprüfung einer Arbeit zu. Es kann eben auch sein, dass man eine solche verlässliche Prüfung durch organisatorische oder personelle Massnahmen sicherstellt.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Es ist ein gangbarer Weg, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, die betrieblichen Abläufe aber nicht zu verkomplizieren.