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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02

Wortprotokoll

Es geht hier darum, zu sagen, wem man die Freiheit einräumen soll, in eigener Verantwortung, ohne staatliche Vorschrift, die Kontrolle der eigenen Rechnung durchzuführen. Wie bereits in meinem einleitenden Referat gesagt: Es ist nicht mehr die Rechtsform, die massgebend ist, sondern das Kriterium ist die Grösse. Grosse Firmen haben natürlich auch eher internationale Tätigkeiten als kleine. Jede Abgrenzung hat ihre [PAGE 72] Willkürlichkeit. Es gibt nicht ein absolutes "richtig" oder "falsch"; es ist hier ein Weg zu finden und zu begründen, warum man es wie machen sollte.

Sie sehen, dass wir im Entwurf zwei Kriterien als notwendig erachtet haben, nicht nur eines. Es ist schwierig zu sagen, wie viele Firmen eine Bilanzsumme von 6 oder 10 Millionen Franken, wie viele 12 oder 20 Millionen Franken Umsatz und 30 oder 50 Arbeitskräfte haben. Eine solche Statistik gibt es nicht. Wir kennen die Firmen - Herr Aeschbacher hat die Zahl genannt -, aber das betrifft nur die Umsatzgrösse; über die Bilanzsumme und die Zahl der Arbeitskräfte in Kombination mit dem Umsatz wissen wir nichts. Wir gehen davon aus - aber das ist eine Schätzung -, dass sich wahrscheinlich etwa 80 bis 90 Prozent der schweizerischen Aktiengesellschaften unterhalb dieser Grenze befinden. Das sind die kleinen Familiengesellschaften, das ist ja der Grossteil. "Klein" ist immer zahlenmässig gemeint, das betrifft nicht die volkswirtschaftliche Bedeutung. In Bezug auf die Arbeitskräfte und die Arbeitsplätze, in Bezug auf das erwirtschaftete Bruttosozialprodukt sind es nicht 80 bis 90 Prozent, sondern in Bezug auf diese Grössen ist es natürlich eine Minderheit. Diese fallen sicher unter diese Grenze. Wenn Sie auf die Bilanzsumme von 10 Millionen oder einen Umsatzerlös von 20 Millionen Franken gehen, sind es ein paar Prozent mehr.

Die Mehrheit hat sich für höhere Werte entschieden. Ich teile diese Auffassung, ich kann mich dem anschliessen. Es ist aber auch keine Katastrophe, wenn Sie die Werte des Bundesrates, 6 bzw. 12 Millionen Franken, nehmen. Auch hier sollten Sie in der Tendenz eher darüber hinausgehen. Es ist keine fundamentale Angelegenheit. Wer aber die Freiheit für die kleineren Unternehmen will, wird nicht der Minderheit zustimmen, sondern der Mehrheit.

Sie müssen auch bei den Arbeitskräften die Problematik sehen, wenn Sie auf 30 Vollzeitstellen gehen. Nehmen Sie eine Firma mit 30 Arbeitskräften, die keine Rohstoffe, die keine grossen Investitionen hat, zum Beispiel ein Beratungsbüro, eine grosse Anwaltsfirma. Sie erreichen mit den Löhnen eine Umsatzsumme von 3 Millionen Franken, vielleicht noch etwas mehr. Mit 4 Millionen Franken Umsatz würde jemand unter Umständen bereits unter die Revisionspflicht fallen. Das scheint mir übertrieben zu sein. Dann müssen Sie noch die Einfachheit der Verhältnisse sehen: Wenn ich an ein Anwaltsbüro, an eine Beratungsfirma oder ein Tourismusbüro denke, sind 30 Vollzeitstellen einfach zu viel. Mit 50 haben Sie natürlich die gleiche Problematik, denn Sie kommen dann in den Bereich von 6 bis 7 Millionen Franken Umsatz. Aber immerhin finde ich, wir sollten diese Schwelle nicht zu tief ansetzen. Es kommt dazu, dass kein europäisches Land die Schwelle bei 30 Vollzeitstellen ansetzt. 50 haben sich eingebürgert, deshalb sind wir auch dabei geblieben.

Bei Bilanzsumme und Umsatzerlös müssen Sie auch wieder andere Firmen im Auge behalten: Nehmen Sie zum Beispiel eine Liegenschaftsfirma, die natürlich sehr schnell eine Bilanzsumme hat, die weit über 12, 20 oder 30 Millionen Franken liegt. Aber sie hat ebenfalls ein einfaches Geschäft, und die Kontrolle ist nicht so zwingend auszuführen. Wenn Sie hier zu tief gehen, haben Sie also auch wieder einfache Unternehmen, die Sie zu einer Revision verpflichten.

Ich möchte der Minderheit noch sagen: Sie müssen dann auch Absatz 2 berücksichtigen. Wenn es so ist, dass auch eine solche Firma noch eine Revisionsstelle braucht, ist ja die Möglichkeit gegeben, dass über diese Bestimmung eine Revision eingeführt werden kann, wenn es entsprechend verlangt wird.

Wir opponieren dem Antrag der Mehrheit also nicht; wenn Sie aber dem Bundesrat zustimmen, ist es keine Katastrophe. Den Antrag der Minderheit sollten Sie, so meine ich, verwerfen, denn es ist etwas zu kleinkariert, vom Staate aus so viel vorzuschreiben.