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Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-03-02

Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Es ist einleitend festzustellen, dass es sehr schwierig ist, aus den zur Verfügung stehenden statistischen Unterlagen die betriebswirtschaftlich und politisch richtigen Eckwerte - und ich brauche jetzt das Wort Eckwerte und nicht Schwellenwerte, um mich ein bisschen abzugrenzen - für den Übergang von der sogenannten eingeschränkten auf die ordentliche Revision herauszuschälen.

Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die neue, sogenannt eingeschränkte Revision in etwa der heutigen Revisionspraxis entspricht. Die ordentliche Revision, die wir einführen und die dann für alle Unternehmen ab diesen Eckwerten gilt, stellt eine gegenüber der heutigen Situation verschärfte Revision dar, mit einem entsprechend höheren Aufwand. Der Antrag der Kommissionsmehrheit stellt in diesem Licht einen politischen Kompromiss dar, welcher sich in der Praxis bewähren wird oder dann eben wieder korrigiert werden muss. Die Kommission hat - unter Berücksichtigung der Option in Absatz 2, dem Opting-up von 10 Prozent aller Aktienstimmen, die die ordentliche Revision verlangen können, wenn diese Eckwerte nicht erreicht werden, die hier diskutiert werden - meines Erachtens einen vernünftigen Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates und den viel weitergehenden Forderungen der Wirtschaftsverbände gefunden. Meine Fraktion könnte sich dann durchaus in einer zweiten Lesung auch mit höheren Eckwerten anfreunden.

Bei der Anzahl der Vollzeitstellen kann unseres Erachtens dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt werden, weil doch das Ziel dieser Revision, die wir hier beraten, nicht unbedingt der Arbeitnehmerschutz ist, sondern es geht eben um das Revisionsrecht, das als Adressaten die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft hat und eben nicht primär anderen Zielen dient.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, bei den Buchstaben a bis c, bei allen drei Punkten, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge Aeschbacher und Leutenegger Oberholzer - Letzterer vorgetragen von Frau Thanei - abzulehnen.