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preparatory:AB 51610

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte daran erinnern, dass wir eigentlich die ganze Geschichte nicht nur immer unter dem Aspekt der Last der Revision anschauen müssen, sondern auch unter dem Aspekt, dass die Revision eben auch dem Unternehmen und der Unternehmensführung dient. Hier sind wir nicht bei der ordentlichen, bei der grossen Revision, hier stehen wir nun bei der eingeschränkten Revision, bei der bescheidenen, bei der kleinen Revision.

Umso mehr müssen wir uns fragen, ob das sinnvoll ist oder nicht, wenn wir auch diese bescheidene Revision noch ganz fallen lassen oder noch stärker einschränken wollen. Ich habe in der Kommission nicht für den Antrag der jetzigen Minderheit I (Thanei) gestimmt, weil ich denke, dass die Streichung dieser Möglichkeit nicht den Umständen und den Anforderungen und Ansprüchen aller Gesellschaften gerecht wird. Ich denke, wir müssen diese Ausschlussklausel aber auf ganz kleine Betriebe beschränken, auf solche, wie sie mit dem Antrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) anvisiert werden. Dort geht es um Betriebe, die lediglich fünf oder weniger Vollzeitstellen aufweisen. Das ist der kleine Bäcker, das ist der kleine Elektroinstallateur, das sind die kleinen Dienstleister in den Gemeinden. Dort scheint es mir wirklich gerechtfertigt, dass man auf diese Revision verzichten kann, wenn die Aktionäre - und zwar sämtliche Aktionäre - zustimmen. Mit anderen Worten: Wir unterstützen die Minderheit II. Eine Streichung, wie die Minderheit I sie wünscht, lehnen wir ab.

Noch ein Wort zur Frage der Sicherung der Arbeitsplätze: Es ist jetzt wiederholt gesagt worden, die Revision diene dem Schutz der Arbeitsplätze. Es gibt natürlich auch eine andere Sicht, dass nämlich die Revision unter Umständen dazu führen kann, dass die Arbeitsplätze früher in Gefahr kommen, nämlich dann, wenn eine Revision schon sehr früh feststellt, dass das Unternehmen nicht mehr weitergeführt werden kann, und dass dann die Arbeitsplätze früher als sonst verschwinden.

Aber da muss man wohl darauf hinweisen, dass eine frühe Feststellung solcher Schwierigkeiten in einer Firma dazu führt, dass ein Unternehmen, das im Niedergang ist, nicht [PAGE 77] noch unnütz über längere Zeit Geld verschwendet. Wenn ein Unternehmen früher liquidiert wird, sind diese Mittel dann allenfalls noch vorhanden, um Forderungen der Gläubiger, aber auch Forderungen der Arbeitnehmer zu entsprechen. Bei aller Diskussion um das Argument Arbeitsplätze ist dieses doch immer wieder anzuführen und zu berücksichtigen.

Wir empfehlen Ihnen, für die Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) zu stimmen und den Antrag der Minderheit I (Thanei) abzulehnen.