Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-03-03
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Es ist bedauerlich und unverständlich, dass der Bundesrat nicht bereit ist, die Motion entgegenzunehmen. Nach einer ausführlichen Diskussion beantragt die SGK mit 18 zu 2 Stimmen, die Motion anzunehmen.
Was will die Motion? Sie verlangt die Umsetzung von Artikel 58 KVG, nämlich die Wahrnehmung der Verantwortung des Bundes in der Qualitätssicherung und für die Patientensicherheit. Dazu soll mit den Kantonen, Leistungserbringern, Krankenversicherern und Patientenvertretern eine nationale Plattform geschaffen werden, unter einer koordinierten Führung des Bundes. Die Motion will keine neue Staatsaufgabe schaffen und auch keinen neuen Verwaltungsapparat aufbauen.
Es ist klar: Der Bund kann die Qualitätssicherung nicht allein durchführen. Das ist die Aufgabe der Leistungserbringer, in Zusammenarbeit mit den Finanzierern, den Kantonen und den Versicherern. Wie der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, hat der Bund gemäss Artikel 58 KVG die Kompetenz, im Qualitätssicherungsbereich tätig zu werden. Leider tut er dies nicht, auch nach neuen Jahren KVG. Die Schlussfolgerung des Bundesrates ist denn auch nicht kongruent mit der Stellungnahme zum Motionstext. Der Bundesrat kommt eigentlich zu einem anderen Schluss, als es in seinen Ausführungen in der Stellungnahme zum Ausdruck kommt. [PAGE 148]
Die CVP-Fraktion unterstützt die Motion im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
1. Unsere Gesundheitsversorgung hat insgesamt zweifellos eine gute, hochstehende Qualität. Die Qualität müssen wir aber auch transparent ausweisen, und sie muss verglichen werden können.
2. Je grösser der Kostendruck im Gesundheitswesen wird, umso wichtiger werden Qualitätsstandards und die Qualitätssicherung. Qualität spart letztlich nämlich auch Kosten. Mit Strategien zur Vermeidung von Fehlern und Folgekosten von Rehospitalisierungen und Reinterventionen können unnötige Untersuchungen und Eingriffe verhindert werden.
3. Jede Diskussion über Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen, über die Lockerung des Kontrahierungszwanges, über die monistische Finanzierung der Spitäler oder über Leistungsfinanzierung ist problematisch, bevor ein Konsens über die Qualitätssicherung und über die Indikatoren besteht, mit denen Qualitätssicherung erzielt werden soll.
4. Der Gesetzesauftrag von Artikel 58 KVG ist seit neun Jahren unerfüllt. Die Kantone und die Leistungserbringer sind in dieser Zeit nicht untätig geblieben. In praktisch allen Kantonen und Spitälern werden Systeme zur Qualitätssicherung entwickelt. Die mangelnde Führung des Bundes und das Fehlen von strategischen Eckwerten in der Qualitätssicherung generieren aber unnötige Kosten und führen zu inkonsistenten Doppelspurigkeiten. Auch fehlt eine Abstimmung von Qualitätskriterien zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die Motion ist denn auch keineswegs gegen Leistungserbringer oder Kantone gerichtet - im Gegenteil. Insbesondere von Leistungserbringern und Versicherern wird die Führung des Bundes erwartet, und die Motion wird daher auch unterstützt.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie daher, die Motion anzunehmen.