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Borer Roland · Nationalrat · 2005-03-03

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-03

Wortprotokoll

Es ist natürlich ein kompliziertes Geschäft. Es ist auch problematisch, wenn man am Schluss über ein Finanzierungskonzept sprechen sollte und wieder im Gesetz darüber befinden muss, wenn man dieses Finanzierungskonzept so nicht möchte.

Die SVP-Fraktion wird grossmehrheitlich die Mehrheit unterstützen, d. h., wir werden bei der Vorlage 2 dieses Geschäftes, beim Bundesbeschluss, für Nichteintreten votieren. Wir möchten nämlich die ganze Finanzierungsproblematik im Gesetz abschliessend und klar regeln. Wenn wir diese Finanzierungsprobleme in einem Bundesbeschluss angehen, besteht die Problematik darin, dass wir zeitlich nur eine Regelung für eine sehr kurze Dauer haben, nämlich z. B. mit der Minderheit II nur bis ins Jahr 2009. Bei uns entsteht der Eindruck, das Motto sei "nach uns die Sintflut" - aber nicht genau sprichwörtlich, denn sie wird vielleicht schon mit uns kommen, nämlich im Jahr 2009.

Das zweite Problem: Wir haben im Bereich des separaten Finanzierungsbeschlusses natürlich auch nur immer den Weg, dass wir auf Prognosen basieren müssen, ohne dass sie erhärtet sind. Deshalb ist die SVP-Fraktion für eine abschliessende Regelung im Gesetz. Wie sieht diese nun in Artikel 66 aus? Auf der Basis des Jahres 2006, wo der Bund an die Kantone 2,5 Milliarden Franken entrichten würde, möchten wir im Grundsatz festhalten, dass sich der Bund bei der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Das kann man auf ganz einfache Art und Weise tun, indem man die Mehrheit unterstützt und sagt, dass die Teuerung, die im Gesundheitswesen aufläuft, eben auch im gleichen Verhältnis durch Bundesbeiträge abgedeckt werden muss.

Das geflügelte Wort "Wer zahlt, befiehlt" kennen Sie sicher alle. Ich glaube auch, dass der grosse Teil dieses Parlamentes diesen Grundsatz unterstützt. Wir müssen uns aber auch im Klaren sein, dass der Umkehrschluss ebenso zulässig ist: "Wer befiehlt, bezahlt." Es geht nicht an, dass man blind ist, wenn es darum geht, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen genau zu beobachten und entsprechende Gegenmassnahmen zu ergreifen! Nein, man geht den Weg des geringsten Widerstandes und sagt zu allem Ja und Amen, und schlussendlich müssen das dann die Prämienzahler berappen.

So geht es nicht. Wir sind der Meinung, dass mit diesem Mehrheitsantrag der Offenheit gegenüber neuen Leistungserbringern und ähnlichem ein wenig entgegengewirkt und auf der anderen Seite der soziale Aspekt der Finanzierung der Gesundheitskosten nicht aus den Augen verloren wird.

Ich bitte Sie also auch hier, der Mehrheit zu folgen.

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