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AB 51812

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte kurz noch vier Punkte zur Einführung dieser Vorlage erwähnen: Ausgangslage, aktuelle Vorlage, Prämienverbilligung als Modell und Finanzierung.

1. Zur Ausgangslage: Man kann sich hier kurz halten. Sie erinnern sich: Mit dem neuen Bundesgesetz von 1994 haben wir eine Systemänderung in der Subventionierung eingeführt. Damals wurde die generelle Senkung der Prämien für alle, die berühmte Giesskanne, durch ein gezieltes Prämienverbilligungssystem für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ersetzt. Das war ein wichtiger Schritt in der Sozialversicherungsgesetzgebung. Man hat anschliessend anhand der Erfahrungen der Kantone gesehen, und die Studien zum Vollzug der Prämienverbilligung haben es gezeigt, dass sehr unterschiedliche Lösungen entstanden, dass auch die Wirksamkeit dieser Verbilligung der Prämien verbessert werden sollte. Das war die Grundlage für einen weiteren Schritt in der Diskussion, nämlich im Rahmen der 2. KVG-Revision, in der ja - auch in diesem Rat - ein Sozialziel definiert wurde. Es hätten unterschiedlich gestaffelte Prämienverbilligungen für Familien und andere Leistungsempfänger eingeführt werden sollen. Ich spreche im Konjunktiv, weil Sie ja wissen, dass wir in der Schlussabstimmung, in der Wintersession 2003, diesen Revisionsentwurf und damit auch die Einführung eines Sozialziels abgelehnt haben.

2. Die aktuelle Vorlage, über die wir heute sprechen, nimmt Bezug auf die bisherigen Arbeiten zur Prämienverbilligung und nimmt diese Themen wieder auf. Insgesamt geht es hier um ein verfeinertes Modell der Prämienverbilligung auf der bisherigen Grundlage der individuellen Verbilligung. Es geht gleichzeitig um einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung, der den geltenden Beschluss ablösen soll. Zudem - sozusagen als Beigabe zur Prämienverbilligung - schlägt der Bundesrat hier noch eine gesetzliche Grundlage vor, welche das Problem der Nichtbezahlung ausstehender Prämien und Kostenbeteiligungen regeln soll. Es ist dies ein nicht unbeträchtliches Problem, wenn man die Zunahme der Ausstände in der Krankenversicherung sieht. Der Bundesrat legt hier deshalb ein klares Konzept zum Leistungsaufschub vor, wenn die Prämien nicht bezahlt werden. Die vorgelegte Lösung hat zum Ziel zu verhindern, dass Personen, die an sich die Mittel hätten, ihre Prämien zu bezahlen, und dies nicht tun, beispielsweise die Kasse wechseln, um den Zahlungen zu entgehen. Nach Meinung der Mehrheit wird durch diese Massnahme das Versicherungsobligatorium nicht ausgehöhlt oder unterlaufen.

3./4. Nun aber zum Hauptpunkt der Vorlage, nämlich zur Prämienverbilligung und deren Finanzierung. Der Entwurf des Bundesrates wurde zunächst von den Kantonen heftig bekämpft. Das kantonale Modell sah vor, dass Kinder keine und Jugendliche nur noch die Hälfte der Krankenkassenprämien zu zahlen hätten. Dieses Modell findet sich jetzt auf der Fahne wieder, indem es die Minderheit Teuscher aufgenommen hat. Die SGK-Mehrheit war allerdings klar der Meinung, dass Gratisprämien abzulehnen seien - auch für Jugendliche und Kinder -, da keine Einkommensabhängigkeit eingebaut ist, also eigentlich wieder ein Giesskannensystem eingeführt würde, das wir ja erst 1994 abgeschafft haben. Zudem ginge die sozusagen erzieherische Zielsetzung verloren; die Einstellung könnte Einzug halten, bis 25 Jahre seien die Prämien gratis. Man konsumiert sozusagen gratis, nachher wird die Zahlung als Zumutung empfunden. Das sind die Gründe, weshalb die Mehrheit ganz klar von dem Modell der Minderheit Teuscher abgesehen hat.

In der Folge hat die ständerätliche Kommission vorerst einen eigenen Antrag entwickelt, der auch Grundlage des Modells ist, das Ihnen die Kommissionsmehrheit beliebt machen möchte. Dieses Modell besteht darin, dass die Kantone verpflichtet werden, bei Familien mit tiefen und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern bis 18 Jahre und von Jugendlichen in Ausbildung bis 25 Jahre um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Es wird also nicht mehr ein eigentliches Sozialziel vorgegeben; die Kantone haben klarer als bisher die Möglichkeit, die Prämienverbilligungen auszugestalten.

Deshalb sind - wie der Koreferent in französischer Sprache schon ausgeführt hat - nach den Verhandlungen in unserer Kommission und in Absprache mit der Verwaltung und der Gesundheitsdirektorenkonferenz noch vier kurze Präzisierungen nötig: Erstens ist die Referenzprämie für die Verbilligung die heutige kantonale Referenzprämie. Es wird an diesem System also nichts geändert. Zweitens enthält auch die Definition für Ausbildung keine neuen Kriterien, sondern stützt sich auf die Definitionen in der heutigen Steuergesetzgebung der Kantone. Drittens bleiben die Differenzwerte für untere und mittlere Einkommen in der kantonalen Kompetenz. Die in der Debatte genannten Zahlen sind illustrativ, sie sind keine Referenz für diese zukünftigen Einkommensdefinitionen. Viertens haben junge Erwachsene in Ausbildung wie heute nicht automatisch einen selbstständigen Anspruch auf Prämienverbilligung; ihre Prämienverbilligungen werden im Kontext ihrer Familien und nicht separat bemessen. Diese Präzisierungen waren nötig, damit die Ausgestaltung dieser Prämienverbilligung klar ist.

Unsere Kommission hat bezüglich dieses Vorschlages dem Erstrat mit 19 zu 2 Stimmen zugestimmt. Damit ist klar, dass dieser neue Vorschlag in unserer Kommission mehrheitsfähig gewesen ist. Er stärkt die Kantone und verzichtet auf die Definition eines expliziten Sozialzieles. Eine Differenz zum Erstrat ergab sich bei der finanziellen Seite der Prämienverbilligung - Sie haben das der Fahne entnommen -: Die SGK hat mit 16 zu 7 Stimmen einen etwas anderen Weg gewählt. Die Bundesbeiträge an die Kantone sollen gemäss SGK-Mehrheit auf 2,5 Milliarden Franken erhöht und dann jährlich dem Kostenanstieg der Grundversicherung angepasst werden. So lautet der Antrag der Mehrheit auf Seite 7. Mit anderen Worten: Man führt hier eine Indexierung der Bundesbeiträge aufgrund der Kosten der Grundversicherung ein. Die Minderheit I (Meyer Thérèse) steht dem entgegen und sieht dem Ständeratsmodell entsprechend einen separaten Finanzierungsbeschluss vor, der 2006 und 2007 zusätzlich Erhöhungen von je 100 Millionen Franken bringen würde. Sie werden nachher diese Unterschiede auszumehren haben.

Zum Schluss sei noch erwähnt, dass die Prämienverbilligung zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanziert wird. Nach wie vor entscheidet jeder Kanton für sich, wie viel dieser Bundessubventionen er beanspruchen möchte. Je mehr Geld aus Bern er bezieht, desto mehr muss er selber einsetzen.

In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage klar mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Im Namen der SGK-Mehrheit empfehle ich Ihnen deshalb erstens Eintreten und zweitens, den Mehrheiten zuzustimmen.