preparatory:AB 51831
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen gegen säumige Prämienzahlende und stimmt der Kommissionsmehrheit zu. Der Inhalt dieses Artikels mit der gleichen Zielsetzung war bereits einmal auf Verordnungsstufe festgehalten, bis das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) zum Schluss kam, dass für eine solche Verordnungsbestimmung keine gesetzliche Grundlage vorhanden sei, und den Verordnungsartikel aufgehoben hat.
Im Prinzip versucht dieser Artikel, das nicht lösbare Dilemma zwischen dem Obligatorium und mangelnden Sanktionsmöglichkeiten für die Durchsetzung zu regeln. Alle kranken Menschen haben einen Anspruch auf eine angemessene Krankheitsbehandlung und Aufnahme in einem öffentlichen Spital; selbst dann, wenn weder sie selber noch eine Versicherung für die Übernahme der Behandlungskosten garantieren.
Heute haben wir die unbefriedigende Situation, dass säumige Zahlende sich ihrer Zahlungspflicht entziehen können, indem sie jedes halbe Jahr den Krankenversicherer wechseln. Sie geniessen so den Versicherungsschutz, ohne Prämien zu bezahlen. Das schafft enorme Inkassoprobleme für die Krankenversicherer und unnötige zusätzliche Administrationskosten, was wiederum zulasten der anständigen und regelmässig zahlenden Versicherten geht.
Bei dieser Bestimmung geht es jetzt nicht primär um Menschen, welche die Prämien nicht bezahlen können - dafür haben wir die Prämienverbilligung und auch die Sozialhilfe -, sondern es geht um jene Menschen, die nicht bezahlen wollen. Die Fassung des Bundesrates versucht das Dilemma zwischen Sanktionsmassnahmen gegenüber säumigen Zahlern und der Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung zu lösen. Im Falle einer Betreibung bleibt der Säumige versichert; die Kostenübernahme wird aufgeschoben, bis die Ausstände beglichen sind. Diese Lösung hat sich in der Praxis bereits bewähren können, bis die entsprechende Verordnung vom EVG aufgehoben wurde.
Den Minderheitsantrag wie auch den Einzelantrag Guisan lehnen wir ab, weil es eine solche Zusatzbestimmung nicht braucht. Die Kantone haben einen verfassungsmässigen Auftrag, ihrer Bevölkerung den Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Fassung der Mehrheit der Kommission und empfiehlt Ihnen, dasselbe zu tun.