AB 51832
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Frau Humbel Näf hat hier - als Sprecherin von Santésuisse, wage ich zu sagen - einmal mehr eine Behauptung aufgestellt, die in diesem Haus bereits mehrere Male gemacht, aber bis jetzt noch nicht bewiesen wurde: Sie haben einmal mehr hier vorne gesagt, Frau Humbel Näf, es gehe nicht um diejenigen Versicherten, die ihre Prämien oder die Kostenbeteiligungen nicht bezahlen könnten, sondern es gehe um diejenigen, die ihre Prämien und die Kostenbeteiligung nicht bezahlen wollten. Diese Behauptung ist schon einige Male in früheren Phasen der KVG-Debatte aufgestellt worden. Sie, Frau Humbel Näf, Santésuisse und auch der Bundesrat sind bis heute den Beweis schuldig geblieben, dass dem so ist.
In diesem Zusammenhang halte ich den Vorschlag denn auch für sehr problematisch, von Sanktionen auszugehen, wenn Versicherte nicht mehr in der Lage sind, ihre Prämien oder Kostenbeteiligungen zu bezahlen. Wir müssen nämlich genau hinschauen, was hier vorgeschlagen wird. Wenn Sie die Formulierung gemäss Entwurf des Bundesrates lesen, so heisst es in Absatz 2: Der Versicherer "schiebt .... die Übernahme der Kosten für die Leistungen auf". Was bedeutet diese Aufschiebung der Übernahme der Kosten? Das heisst nichts anderes, als dass die Krankenkasse die medizinischen Leistungen nicht mehr finanziert. Das heisst letztlich auch nichts anderes, als dass Versicherte auf medizinische Leistungen, auf die Grundversorgung keinen Anspruch mehr haben. Damit wird das heute bestehende Krankenkassenobligatorium im KVG, in der Grundversicherung, ausgehöhlt. Die Folgekosten sind sicher gravierender, wenn Sie daran denken, dass Leute medizinisch nicht mehr versorgt werden könnten, und wenn Sie auch daran denken, was das für gesundheitliche Folgeschäden zeitigen kann.
Genau dem möchte der Antrag der Minderheit Guisan entgegenwirken, welchen er vorhin begründet hat, mit der Ergänzung in seinem Einzelantrag, in dem er verlangt, dass die Kantone zumindest Massnahmen zu treffen haben, um namentlich den Zugang zu den Pflegeleistungen zu gewährleisten.
Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, dem Einzelantrag Guisan zuzustimmen.