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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-07

Wortprotokoll

Werter Namensvetter, zunächst eine Vorbemerkung: Wir wurden von der Bundeskanzlei gemahnt, wir sollten möglichst nur eine gestellte Frage beantworten. Ich muss sagen: Wenn das Generalsekretariat es zulässt, dass Sie fünf Fragen stellen dürfen, dann möchten wir, um dem Elektorat Genüge zu tun, auch alle beantworten. Es tut mir also Leid, wenn die Antwort so lang ist wie die Frage.

1. Zur Frage betreffend die Tsunami-Katastrophe in Indien: Bei dieser Katastrophe im Indischen Ozean war auch die Ostküste Indiens betroffen, an der das Kernkraftwerk Kalpakkam liegt. Mit der Flutwelle wurde das Wassereinlaufbecken der Anlage überflutet und die Anlage daraufhin normal heruntergefahren. Es wurde keine Radioaktivität in die Umgebung freigesetzt und niemand innerhalb der Anlage verletzt.

2. Zur Frage betreffend den Überflutungsschutz französischer Kernkraftwerke: Alle französischen Anlagen wurden nach der Überflutung des Standortes Le Blayais im Dezember 1999 daraufhin überprüft, ob der Schutz jeweils ausreichend sei oder verbessert werden müsse. Diese Überprüfung wurde Ende 2004 abgeschlossen. Für Le Bugey wurden zusätzliche Massnahmen eingeleitet; der Schutz der Anlage Fessenheim ist gewährleistet.

3. Zur Erdbebenauslegung französischer Kernkraftwerke: Im Jahre 2001 wurden in Frankreich neue Vorgaben zur Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Ereignisse in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden alle Kernkraftwerke überprüft, ob sie die neuen Vorgaben erfüllen oder ob Nachbesserungen notwendig sind. Es wurden einige Abweichungen festgestellt; die Verbesserungen sind jetzt aber vorgenommen worden. Zur Erdbebensicherheit der Anlage Fessenheim hat der Bundesrat in der Antwort vom 7. Juni 2004 zur Interpellation Kohler vom 17. März 2004 ausführlich Stellung genommen.

4. Zur Frage nach den Kernkraftwerken in der Schweiz: Die Schweizer Kernkraftwerke sind gegen Hochwasser geschützt. Die vorhandenen Schutzmassnahmen basieren auf der maximal zu erwartenden Flutwelle infolge eines Dammbruches. Auch gegen Erdbeben sind die schweizerischen Kernkraftwerke ausgelegt. Der Auslegung liegt das sogenannte Sicherheitserdbeben zugrunde, ein seltenes Erdbeben mit einer Wiederholperiode im Bereich von 10 000 Jahren.

5. Zur Frage nach der Notfallvorsorge in schweizerischen Kernkraftwerken: Der Schutz der Bevölkerung bei einem Unfall im KKW ist in der Verordnung über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität geregelt. Schutzmassnahmen in der näheren Umgebung der Kernkraftwerke sind ergriffen, also die Alarmierungen via Sirenen oder via Telefon. Es gibt Jodtabletten für jeden Haushalt, und es gibt ausgebildete Gemeindestäbe. Mit jährlichen Notfallübungen wird die Notfallbereitschaft des KKW-Personals und ihrer Organisationen überprüft. Regelmässig werden auch die Gemeinde-, die Kantons- und die Bundesstäbe in diese Übungen eingebunden.