preparatory:AB 51906
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-07
Wortprotokoll
Herr Baumann stellt die Frage nach der indirekten Teilliquidation. Die von ihm eingereichte Motion wird in den nächsten Tagen vom Bundesrat beantwortet werden. Bei der indirekten Teilliquidation geht [PAGE 157] es unter anderem um die Frage, ob und wieweit Dividenden vorliegen. Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs will der Bundesrat das Thema indirekte Teilliquidation im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II einer Lösung zuführen. Die Verabschiedung der Botschaft und die Weiterleitung an die eidgenössischen Räte für diese Unternehmenssteuerreform sind für den Juni dieses Jahres vorgesehen.
Der Bundesrat teilt mit dem Fragesteller die Auffassung bezüglich des Regelungsbedarfs. Er behält sich vor, in der Botschaft eine einfachere und neutralere Regelung vorzuschlagen. Nach dem Konzept des Bundesrates werden für die Besteuerung des Verkäufers namentlich die Sperrfrist sowie die Finanzkraft und das Verhalten des Käufers keine Rolle mehr spielen. Es soll aber nach wie vor verhindert werden, dass ausschüttungsfähiges, nicht betriebsnotwendiges Vermögen - man nennt das gelegentlich mit einem Schlagwort das sogenannte "volle Portemonnaie" - als Veräusserungsgewinn steuerfrei realisiert werden kann. Da in solchen Fällen nur eine Ersatzdividende - also weder stille Reserven auf betriebsnotwendigen Vermögen noch Gewinnerwartungen - besteuert werden soll, kommen diese Einkünfte in den Genuss der vorgesehenen Teilbesteuerung zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Über das "volle Portemonnaie" hinaus will der Bundesrat die Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne aber wieder herstellen. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung soll das Kreisschreiben Klarheit schaffen. Dieses Kreisschreiben wurde durch den Bundesgerichtsentscheid vom Juni des letzten Jahres eben nötig. Denn nach diesem Bundesgerichtsentscheid ist eine Rückkehr zum Rechtszustand vor dem Entscheid eben nicht mehr möglich. Erschwerend ist, dass der Status quo ante auch nicht klar genug definiert ist und daher jedermann letztlich darunter etwas anderes verstehen kann.
Aber im Kreisschreiben soll auf die anstehende Problemlösung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2 hingewiesen werden, damit die von der indirekten Teilliquidation Betroffenen allenfalls entsprechende Massnahmen treffen können. Es geht also nicht darum - das möchte ich unterstreichen, Herr Baumann -, dass wir Zeit gewinnen und die Chancen der Motion etwa beeinträchtigen wollen. Vielmehr geht es uns darum, eine korrekte Lösung für diese anspruchsvolle legislatorische Frage zu finden und Ihnen diese so rasch wie möglich zum Entscheid zu unterbreiten.