Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-03-09
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-03-09
Wortprotokoll
Ich nehme kurz zu diesen drei Minderheitsanträgen Stellung.
Zur Minderheit Genner betreffend die Frage der Transparenz: Dem Grundsatz der Transparenz stimmen wir zu; das habe ich ja vorhin gesagt. Aber diese Transparenz wird z. B. garantiert, indem die Rechnung und der Bericht öffentlich sind. Was Frau Genner will, geht weit darüber hinaus. Da können wir nicht zustimmen. Gemäss Protokoll der Kommissionssitzung hat Frau Genner verlangt: "Dazu gehört explizit die Pflicht, sämtliche Gesuche vor der Gewährung einer Versicherung sowie alle bewilligten Gesuche zu publizieren." Das geht natürlich viel zu weit. Gegenwärtig ist es möglich, Geschäfte publik zu machen, wenn der Exporteur einverstanden ist, insbesondere wenn sie über 10 Millionen Franken hinausgehen. Aber wenn Sie sämtliche Gesuche publik machen wollen, bevor sie überhaupt bewilligt worden sind, dann hemmen oder schädigen Sie die interessierten Exporteure. Das wollen wir nicht. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Fässler betreffend die aussenpolitische Kohärenz: Herr Daguet, damit klar ist, was gemeint ist und dass es nicht nötig ist, das eine oder andere Element noch besonders hervorzuheben und dadurch die anderen irgendwie herabzusetzen: Es geht um die Umwelt, um die Umweltleitlinien der OECD für Exportkredite. Es geht um den Antikorruptionsplan der OECD für Exportkredite. Es geht um die ärmsten Entwicklungsländer und das Gebot der OECD, den Export von unproduktiven Gütern in solche Länder nicht mit Exportkrediten zu finanzieren. Es geht darum, die Kohärenz mit der schweizerischen Entwicklungspolitik sicherzustellen. Es geht um die Friedenspolitik, d. h. um das schweizerische Kriegsmaterialgesetz. Es geht um die Menschenrechte. Bei umweltsensitiven Grossprojekten sind Standards einzuhalten, welche auch Menschenrechtsaspekte betreffen. Dafür gibt es "OECD Guidelines for Multinational Enterprises".
Der Mechanismus, den wir eigens dafür haben, ist geeignet, diese aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu beachten. Einmal müssen diese Leitlinien, die ich erwähnt habe, eingehalten werden. Im Verwaltungsrat soll die Kompetenz und Sensibilität gegenüber den Fragen der aussenpolitischen Kohärenz vorhanden sein. Schliesslich ist es so, dass bei [PAGE 255] Geschäften von grosser aussenpolitischer Tragweite der Entscheid beim Bundesrat liegt. Ich glaube, die Garantien, die wir Ihnen damit geben, genügen, um Ihre Sorgen zu beheben.
Zur Minderheit Baader Caspar: Ich möchte Sie bitten, diese abzulehnen. Was hier beantragt wird, ist in Bezug auf das Bestehende ein Rückschritt. Artikel 12 Absatz 1 Litera d betrifft sämtliche Delkredererisiken, also nicht nur die privaten, sondern auch die schon bisher möglichen öffentlichen Schuldner. Wenn Sie nun dem Antrag der Minderheit Baader Caspar zustimmen, verbieten Sie Dinge, die heute möglich sind. Das wollen Sie doch nicht! Ich muss schon ein bisschen staunen, wenn ich die Liste der Unterzeichner dieser Minderheit sehe. Es sind Leute, die vorher gesagt haben, wir müssten uns jetzt einen Ruck geben, und bei Artikel 6 nehmen sie das schon wieder zurück.
Die Bedingung wäre auch strenger als die EU-Richtlinie. Wir würden also wiederum etwas machen, um bezüglich der EU einen Ausgleich vorzunehmen, indem wir das private Risiko hineinnehmen. Im zweiten Schritt gingen wir wieder zurück und hätten etwas, das weniger weit geht als in der EU, wo es möglich ist, bei Zahlungszielen unter zwei Jahren Geschäfte in Nicht-OECD-Länder zu versichern. Um ein Beispiel zu bringen: Die chemische Industrie könnte gewisse Transaktionen, die sie heute versichern kann, nicht mehr wie bisher belegen, denn es geht hier um eine globale Absicherung, die hier für gewisse Geschäfte geboten werden kann.
Herr Baader, ich sehe nicht ein, aus welchem Grund Sie diese Einschränkung hier wollen und zum Teil einen Rückschritt in Bezug auf Bestehendes machen wollen.