Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-03-10
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Ich spreche gegenwärtig ausschliesslich zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative von Travail Suisse. Seit mehreren Jahren macht sich die CVP für eine Harmonisierung der Kinderzulagenordnung in unserem Lande stark. Wir beziehen uns in diesem Sinne auf die Bundesverfassung, namentlich auf Artikel 116 Absatz 2, welcher ganz klar festhält, dass der Bund Vorschriften über die Familienzulagen erlassen kann. Von diesem Recht hat der Bund bis anhin - und dies während Jahrzehnten - ausschliesslich für die Landwirte Gebrauch gemacht. Auch kann der Bund gemäss Absatz 4 des gleichen Artikels den Beitritt zu einer Familienausgleichskasse für obligatorisch erklären. Obschon der Bund diese Kompetenzen dank Volks- und Ständemehr bereits 1945 erhalten hat, hat er es versäumt, zu handeln. Als Folge dieses fehlenden Handelns sind wir heute mit einem sehr unüberblickbaren System der Zulagenordnung konfrontiert, welches unmissverständlich nach einer Harmonisierung ruft. Die Unterschiede sind heute zahlreich. Einige seien hier kurz genannt:
1. In der Regel ist der Zulagenanspruch an die berufliche Situation der Eltern gebunden. Somit schliesst das bestehende System einige Bevölkerungsgruppen vom Anspruch auf Familienzulagen aus.
2. Es gibt nach wie vor einzelne Kantone, die für Teilzeiterwerbstätige nur eine Teilzulage auszahlen, als ob die Kosten für das Kind in einem solchen Fall tiefer liegen würden als bei einer voll erwerbstätigen Person.
3. Heute haben Selbstständigerwerbende nur in wenigen Kantonen Anspruch auf eine Kinder- und Ausbildungszulage. Zahlreiche junge Selbstständigerwerbende wären jedoch auf eine Zulage für ihre Kinder angewiesen. Auch hier kann es nicht sein, dass nur gewisse Kantone Zulagen aussprechen.
4. Die Art und Höhe der Familienzulagen variiert von Kanton zu Kanton. Die verschiedenen Familienzulagen weisen beträchtliche Unterschiede auf: Für das erste Kind werden zwischen 150 und 260 Franken ausbezahlt - je nachdem, in welchem Kanton der Wohnsitz liegt.
5. Die Altersgrenze der Kinder und Jugendlichen für die Bezugsberechtigung ist nach wie vor uneinheitlich geregelt.
6. Nicht alle Arbeitgeber sind einer Familienausgleichskasse angeschlossen. Nach wie vor sind gewisse Arbeitgeber von der Beitragspflicht befreit.
7. Die Beitragssätze der Privatkassen weisen sehr hohe Differenzen auf und verursachen interkantonale Wettbewerbsverzerrungen.
8. Der Lastenausgleich zwischen den Kassen ist - wenn überhaupt - von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich geregelt.
9. Die Arbeitgeberbeiträge werden nicht bei allen Familienausgleichskassen auf der Lohnsumme erhoben. Nach wie vor können Verbandskassen Beiträge pro Arbeitnehmer erheben.
Dies ist nur ein ganz kurzer Überblick über die Ausgangslage. Heute aber kommen neue Probleme dazu. Es sind Probleme, die sich aufgrund der Zweiverdiener-Elternpaare unabhängig vom Zivilstand ergeben und die gelöst werden müssen, nämlich jenes der Anspruchskonkurrenz und jenes des beitragzahlenden Kantons; denn immer öfter arbeiten Eltern bei unterschiedlichen Arbeitgebern, die unterschiedlichen Zulageordnungen mit unterschiedlich hohen Zulagen unterstehen. Das Bundesgericht hat bereits drei Entscheide fällen müssen, den letzten vor wenigen Wochen. Immer wieder wird die fehlende Harmonisierung moniert. Es ist daher [PAGE 268] an der Zeit, dass wir diese Harmonisierung an die Hand nehmen.
Die CVP-Fraktion wird daher auf die Vorlage eintreten und danach in der Detailberatung die Mehrheit unterstützen. Es ist nun an der Zeit, dass wir endlich eine Referenzgrösse einführen, um eine bessere Koordination der verschiedenen Leistungen zu erzielen. Mit diesem Gesetz regeln wir nicht nur die Mindestbeiträge der Kinder- und Ausbildungszulagen und setzen endlich den Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" durch, sondern wir harmonisieren auch Begriffe und die Art und Zuwendung der Zulagen.
Ich bitte Sie daher namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.