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Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-03-10

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hat sich sehr ausführlich mit dieser Vorlage befasst und praktisch einstimmig beschlossen, Ihnen zu empfehlen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Das heutige System funktioniert nicht so schlecht. Sämtliche Kantone der Schweiz verfügen über ihre spezifischen, über viele Jahre hinweg gewachsenen und auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des jeweiligen Kantones ausgerichteten Regelungen bezüglich Ausgestaltung und natürlich auch bezüglich Ansätze der Familienzulagen. Diese unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Kantonen sind durch die unterschiedlichen Gegebenheiten in diesen Kantonen nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar wünschenswert, weil nämlich die Kinderzulagen zwar ein wichtiges, aber eben nicht das einzige Element der Familienpolitik in den einzelnen Kantonen sind. Weitere solche familienpolitische Massnahmen sind insbesondere die Steuerabzugsmöglichkeiten oder die Steuererleichterungen, die von Kanton zu Kanton wiederum unterschiedlich sind, ebenso wie das Stipendienwesen, die Bedarfs- oder Ergänzungsleistungen an Eltern und andere kantonale Besonderheiten wie beispielsweise die Alimentenbevorschussungsregelungen, Mietzinszuschüsse für kinderreiche Familien - auch das gibt es - oder Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr. Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass auch die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Regionen unseres Landes eben ungleich sind - und zwar recht unterschiedlich - und sich auch von daher unterschiedliche Ansätze der Familienzulagen rechtfertigen, beispielsweise zwischen einer städtischen Gegend und ländlichen Kantonen.

Auch unter Berücksichtigung der erst vor kurzem vorgenommenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und des Neuen Finanzausgleichs liegt der Entwurf der SGK nach Auffassung der FDP quer in der Landschaft. Dieser Entwurf der Kommission geht weit über ein Rahmengesetz hinaus und beschränkt sich keineswegs auf formelle Harmonisierungsgrundsätze, was seitens unserer Fraktion hätte positiv gewürdigt werden können, sondern strebt in weiten Bereichen eine materielle Harmonisierung an, die unsere Fraktion als verfehlt betrachtet. Völlig unakzeptabel ist darüber hinaus die von der Kommissionsmehrheit beschlossene Mindesthöhe der Kinderzulage von 200 Franken pro Monat bzw. die Mindesthöhe der Ausbildungszulage von 250 Franken pro Monat bis zum 25. Altersjahr.

Eine derartige, gesetzlich fixierte Mindesthöhe, die den Kantonen als Minimalstandard vorgeschrieben wird, hätte gegenüber heute Mehrkosten von rund 900 Millionen Franken zur Folge. Das bestätigt übrigens auch der Bundesrat in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 10. November 2004 zum Kommissionsentwurf. In der Praxis wären es dann wohl bald eine Milliarde Franken; davon hätte die Wirtschaft rund 700 Millionen zusätzlich zu tragen. 200 Millionen Franken, oder wohl eher 300 Millionen, hätte der Bund zu berappen, und mehr noch die Kantone, denen die Finanzierung der Familienzulagen für die Nichterwerbstätigen aufgebürdet würde.

Abgesehen von diesen nach Auffassung der FDP-Fraktion nicht verkraftbaren und auch nicht verantwortbaren immensen Mehrkosten, welche diese Vorlage zur Folge hätte, führt der Entwurf darüber hinaus auch zu einem weiteren Ausbau des Verwaltungsapparates, der abzulehnen ist. Insgesamt würden mit dem Entwurf der Kommission die Weichen im Bereiche der Familienzulagen auf eine Zentralisierung statt auf eine Harmonisierung gestellt, womit bewährte Strukturen und Abläufe zerstört und durch schwerfällige und praxisuntaugliche Instrumente ersetzt würden.

Dies alles kann und darf nach einhelliger Auffassung unserer Fraktion nicht die Stossrichtung einer Neuordnung der Familienzulagen sein. Unsere Fraktion beantragt Ihnen deshalb, auf diese Vorlage nicht einzutreten.