Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2005-03-15
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-15
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zuerst eine Bemerkung zur Gesetzessystematik: Wir regeln in diesem Gesetz in den Artikeln 4 und 5 die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Zulagen. Erst etwa zwölf Artikel weiter hinten machen wir uns Gedanken, wie wir das, was wir in den Artikeln 4 und 5 beschlossen haben, tatsächlich finanzieren wollen. Es entspricht eigentlich einem ökonomischen Grundverständnis, dass man zuerst die Finanzierung sichern sollte, bevor man das Geld ausgibt. Diesbezüglich kann ich den Redaktorinnen und Redaktoren dieses von unserem Rat ausgearbeiteten Gesetzes einen leisen Vorwurf nicht ersparen.
Geschätzter Kollege Bortoluzzi, Ihr Fraktionskollege Scherer hat Recht, wenn er sagt, die Finanzierung sollte im Grundsatz paritätisch gelöst werden. Denn es ist unter keinem Titel einsehbar, weshalb die Finanzierung nach wie vor eine alleinige Sache der Arbeitgeber sein sollte - als ob die finanzielle Unterstützung der Nachhaltigkeit unserer Gesellschaft allein das Problem der Wirtschaft wäre. Nun ist aber der Antrag der Minderheit III (Scherer Marcel) - wenn auch gut gemeint und richtig - wohl nicht mehrheitsfähig. Er ist realpolitisch nicht möglich.
Kollegin Meier-Schatz hat in ihrem Minderheitsantrag das Anliegen ebenfalls aufgenommen. Nur hat sie bei der Formulierung, bei der Ansetzung des Sockels bei 2 Prozent und bezüglich der Kann-Formulierung, etwas der Mut verlassen.
Deshalb beantrage ich Ihnen für den Fall, dass die Mehrheit oder die Minderheit I (Meier-Schatz) obsiegen sollte, in diesem Gesetz für die Wirtschaft einen Sockelbeitrag von 1,5 Prozent festzuschreiben. Alles, was diese 1,5 Prozent übersteigt, sollen in Zukunft Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einerseits, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer andererseits paritätisch finanzieren. Dann sind wir uns einig: Würde dieses Familienzulagengesetz heute neu erfunden, würden die Familienzulagen heute neu in ein Gesetz aufgenommen, wären wir uns hier in diesem Saal einig, dass wir die Finanzierung genau gleich gestalten würden, wie wir es bei allen übrigen Sozialwerken auch tun, nämlich als eine paritätische Finanzierung - zur einen Hälfte die Arbeitgeber und zur anderen Hälfte die Arbeitnehmer.
Ich habe Ihnen mit meinem Antrag einen Vermittlungsvorschlag gemacht, der für die Arbeitnehmenden durchaus akzeptabel ist, aber für die Arbeitgebenden ein Zeichen setzt, dass sie in Zukunft nicht alles allein zu finanzieren haben. Dieser Antrag lenkt denn auch die Begehrlichkeiten nach neuen Forderungen etwas nach unten. Neue Forderungen, die diese 1,5 Prozent übersteigen würden, müssten dann zur Hälfte auch von denen finanziert werden, die diese Forderung stellen.