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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-03-15

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Die deutliche Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit. Danach wird die Finanzierung der Familienzulagen entweder durch Beiträge der Arbeitgeber oder durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden sichergestellt. Die Kantone sollen darüber entscheiden können, wann eine Beteiligung der Arbeitnehmenden angezeigt ist. Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen möglich sein, sobald die Höhe der Beiträge an die Familienausgleichskassen einen bestimmten Prozentsatz erreicht hat.

Heute sind die Beiträge, welche die Familienausgleichskassen erheben müssen, in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich und von der Branche und vor allem von der Höhe der Familienzulagen im jeweiligen Kanton abhängig. Wie wir in der Kommission gehört haben, müssen bereits heute die meisten Familienausgleichskassen mehr als 2 Prozent erheben. Nur im Kanton Wallis bezahlen auch die Arbeitnehmenden Beiträge, sofern der Prozentsatz der Familienausgleichskasse 3 Prozent übersteigt.

In jenen Kantonen, in denen bereits die in Artikel 5 beschlossenen Mindestansätze gelten, wollen wir bei gleichbleibenden Verhältnissen keine neue Belastung der Arbeitnehmenden einführen. Sonst würden sie ja schlechter fahren als heute. Genau da liegt der Haken des Antrages der Minderheit III, aber auch des Eventualantrages Lustenberger. Den Antrag der Minderheit III lehnen wir ab, weil er für Arbeitnehmende, vor allem für familienzulagenberechtigte Familien, eine Verschlechterung bringen würde. Im Extremfall könnte diese Lösung dazu führen, dass Familien zwar höhere Kinderzulagen bekommen, durch höhere Lohnabzüge aber nicht mehr Geld im Portemonnaie haben. Das wollen wir nicht.

Während der Antrag der Minderheit III eine paritätische Finanzierung vorsieht, will der Antrag der Minderheit II keine Beteiligung von Arbeitnehmenden. Beide Minderheitsanträge lehnen wir ab, weil sie in entgegengesetzter Richtung zu weit gehen.

Eine Erhöhung der Familienzulagen in den verschiedenen Kantonen hat freilich auch erhöhte Beiträge an die Familienausgleichskassen zur Folge. Da müssen die Kantone die Möglichkeit haben, die Arbeitnehmenden in die Finanzierung mit einzubeziehen. Die Fassung der Kommissionsmehrheit trägt den unterschiedlichen kantonalen Situationen, welche es auch in Zukunft geben wird, Rechnung.

Im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie daher, den Mehrheitsantrag zu unterstützen.