Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2005-03-15
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-15
Wortprotokoll
Es ist ja interessant, nicht wahr: Wenn es um die Finanzierung geht, weicht man den Harmonisierungsbestrebungen sofort wieder aus. Das ist das Einfachste!
Der Bezügerkreis wurde in dieser Vorlage ausgedehnt, und es wurde das Prinzip "Jedem Kind eine Zulage" eingeführt. Das ist ja schön: Meine Kinder bekämen dann auch Zulagen. Ich habe vier Kinder und habe als Selbstständigerwerbender nie Kinderzulagen bezogen - um es hier offen zu legen. Sie haben bei der Mindesthöhe der Zulage das Ganze nach Ihrem Beschluss so ausgestaltet, dass es in Zukunft Bundessache sein wird. In meinem Wohnkanton Zürich hat man eine Erhöhung der Kinderzulage im vergangenen Herbst mit etwa einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt - um das auch noch zu sagen. Weil wir von der SVP-Fraktion gegen diese "Verschiebung" der kantonalen Hoheit sind, haben wir diese Gesetzgebung bekämpft - und auch, weil wir es als besser ansehen, dass der Kanton in erster Linie für den Bereich Familienpolitik zuständig sein sollte!
Mit dieser Vorlage und Ihren Entscheiden schaffen Sie jetzt eine neue Sozialversicherung, das ist eindeutig. Wenn man schon diese Zentralisierung befürwortet, sollte man ehrlicherweise auch die Frage der Ausgestaltung, der Finanzierung, nicht einfach den Kantonen überlassen - nur weil es einfacher ist, dies in der bewährten Art fortzuschreiben. Die Mehrheit weicht dieser Frage aus - ich habe es gesagt -, schreibt die unterschiedlichen Finanzierungsarten und -möglichkeiten ins Gesetz und überlässt den diesbezüglichen Entscheid einfach den Kantonen, weil es unangenehm ist, einem breiten Kreis der Bevölkerung zu erklären, dass diese Mehrkosten auch mit zusätzlichen Abgaben verbunden sind. Die Mehrheit geht in erster Linie davon aus, dass es weiterhin eine Arbeitgeberleistung bleiben soll.
Diese Mehrheit und auch die Minderheiten I und II sind klar abzulehnen. Dazu gehört auch der Eventualantrag Lustenberger, der ja nichts anderes als der Versuch ist, sich für die Fehler, die hier in dieser Vorlage stecken, zu entschuldigen - als Arbeitgeber muss er das ja dann fast noch tun.
Die Mehrheit und die verschiedenen anderen Minderheiten sind klar abzulehnen; die Minderheit III ist vorzuziehen.
Kinderzulagen waren bisher an den Arbeitsplatz gebunden. Aufgrund der Ausdehnung des Bezügerkreises - einheitlich in der ganzen Schweiz und nicht mehr mit einem Anstellungsverhältnis verbunden - lässt sich auch die bestehende, unterschiedliche Finanzierung nicht mehr rechtfertigen. Es ist bei dieser Ausgangslage keine patronale Leistung mehr, und das Gewerbe hat bei dieser Voraussetzung nicht mehr das gleiche Interesse, diese Kassen in der bestehenden Art und Weise fortzuführen.
Wie es eigentlich bei allen anderen landesweit gültigen Sozialversicherungen der Fall ist, sollte die paritätische Finanzierung auch hier nun den Vorzug erhalten und genauer geprüft werden. Erstens einmal ist die unterschiedliche Finanzierung so gesehen nicht mehr gerechtfertigt, und zweitens ist eine rein arbeitgeberbezogene Leistung bei der Ausdehnung des Bezügerkreises in dieser Gesetzgebung, wie Sie sie beschlossen haben, nicht mehr gerechtfertigt.
Ich beantrage Ihnen also, der Minderheit III zuzustimmen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Buchstaben b und c von Absatz 1; das fehlt auf der Fahne. Mir scheint, das sei nicht ganz richtig dargestellt. Aber es ist ja klar, dass Selbstständigerwerbende bei einer Ausdehnung dann auch einen Beitrag zu leisten haben.
Ich bitte Sie also, der Minderheit III Ihre Zustimmung zu geben.