Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-03-16
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Die Antworten des Bundesrates sind an sich klar, umfassend und fundiert. Umso mehr sollte Folgendes nochmals mit Nachdruck unterstrichen werden:
1. Der Bundesrat war klar zum Handeln gezwungen, nachdem seine Vorlage zur Verwendung der 1300 Tonnen Gold im Ständerat scheiterte. Der einzige Vorwurf, den man an den Bundesrat richten kann: Er hätte bereits im Dezember 2004 und nicht erst jetzt handeln müssen.
2. Ein weiteres Zuwarten des Bundesrates hätte eben das Resultat der Abstimmung über die Kosa-Initiative präjudiziert oder zumindest präjudizieren können. Die Initiative, Herr Rechsteiner-Basel, hat ja nicht das zu verteilende Goldvermögen, sondern nur die künftigen Nationalbankgewinne im Visier. Ihre Vorwürfe gehen also in die falsche Richtung.
3. Der Bundesrat hat nach unserer Auffassung keine Kehrtwendung gemacht, sondern er hat die Bestimmungen der Verfassung und des Gesetzes eingehalten, also auf einer demokratischen Grundlage gehandelt. Denn nur ein neuer Verwendungszweck hätte eine neue Verfassungs- oder Gesetzesgrundlage benötigt.
4. Für die Verteilung der Goldreserven kommen wie für die Gewinnverteilung Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung und die Artikel 30f. des Nationalbankgesetzes zur Anwendung.
5. Wie der Bundesrat richtig ausführt, stellt wirtschaftlich betrachtet jede Auflösung von Reserven Gewinn dar. Dies gilt auch für die Währungsreserven, und zwar umso mehr, als bei einem Gespräch mit der Finanzkommission des Nationalrates vonseiten der Nationalbank zugestanden wurde, dass nicht alle geäufneten Währungsreserven auch tatsächlich Währungsreserven waren, sondern dass zwecks Verstetigung der Gewinnausschüttungen der Nationalbank - d. h. um grosse Sprünge auf und ab zu vermeiden - auch Gewinne an die Währungsreserven zugewiesen wurden, wenn dies aus währungspolitischen Gründen gar nicht nötig gewesen wäre: Gewinne, die damals zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen vorenthalten wurden und nun nachträglich zur Ausschüttung gelangen.
Die FDP steht daher hinter dem Entscheid des Bundesrates, der sowohl dem Recht wie auch den Grundsätzen der Buchführung entspricht. Es ist richtig - und es war auch an der Zeit -, dass der Bundesrat das Heft in die Hand genommen und dem von Partikularinteressen geprägten Geplänkel um die Verteilung der Goldreserven ein Ende gemacht hat. Jetzt liegt es an uns, den Vertretern des Aktionariates unserer Eidgenossenschaft, den Vertretern der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, den dem Bund zustehenden Anteil von einem Drittel richtig und nachhaltig zu nutzen. Einen ersten Schritt in die richtige Richtung haben wir gestern gemacht. Wir können nochmals darüber diskutieren. Die FDP ist nach wie vor der Überzeugung, dass der Anteil des Bundes von einem Drittel zum Abbau der Schulden verwendet werden muss.
Fazit: Die dem Bundesrat gegenüber erhobenen Vorwürfe der Wortbrüchigkeit, der Verletzung von Verfassung und Gesetz, der Verschleuderung von Vermögen und auch der persönliche Vorwurf der Goldräuberei an Bundesrat Merz sind unhaltbare, ja bösartige Unterstellungen und sind mit Nachdruck zurückzuweisen. Die unbegründeten Vorwürfe sind nach meinem Empfinden die Sprache schlechter Verlierer rechts und links. Ich helfe Herrn Bundesrat Merz jedenfalls gerne beim Bananenessen.