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Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-03-16

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Seit über fünf Jahren streiten wir in diesem Haus über die Verteilung dieses Goldschatzes. Hätten wir seit Mitte der Neunzigerjahre unsere Rede- und Innovationskraft zur Stärkung unseres Landes und nicht nur zur Verteilung dieses Schatzes verwendet, würde es diesem Land sicher besser gehen. Heute Morgen ist viel über Wortbrüchigkeit, ja über Bananenrepublik gesprochen worden. Aber wir haben eine Verfassung, wir haben Parlamentsentscheide. Kollege Rechsteiner, der Bundesrat wäre wortbrüchig geworden, er wäre verfassungsbrüchig geworden, hätte er nicht Artikel 99 Absatz 4 der Verfassung respektiert und diese Verteilung - zwei Drittel an die Kantone, einen Drittel an den Bund - vollzogen. Ich war sogar überrascht, dass der Bundesrat an seiner letzten Sitzung vor Weihnachten diesen Entscheid nicht rechtzeitig fällte. Ihr wortgewaltiger Vorwurf vom Goldräuber würde auf Sie zurückfallen, denn die Verfassung schreibt klipp und klar vor, dass die Kantone zu mindestens zwei Dritteln an den Gewinnen der Nationalbank zu beteiligen sind, und Reserven sind buchhalterisch nichts anderes als in der Vergangenheit aufgelaufene Gewinne.

Zu einem zweiten Punkt, den Sie, Kollege Rechsteiner, heute vorgebracht haben - Schuldentilgung sei nur Rhetorik -: Haben wir denn nicht von 84 Prozent der Stimmberechtigten den Auftrag zur Anwendung einer Schuldenbremse erhalten, haben wir kein Finanzhaushaltgesetz, das in Artikel 27 klipp und klar vorschreibt, wofür ausserordentliche Erträge zu verwenden sind? Sie spielen sich als derjenige auf, der schaue, dass die Bananenrepublik hier nicht Einzug halte, aber Sie machen eine Dialektik, die einem Bananencocktail entspricht, für dessen Zubereitung es nicht einmal auf dem Berner Markt genügend Bananen gäbe! Sie sagen darüber hinaus noch, Schuldentilgung bringe ja nichts, das sei nur Rhetorik. Sind denn die jährlich 600 Millionen Franken Zinseinsparungen bei Bund und Kantonen nichts? Das überlasse ich Ihrer neuen ökonomischen Logik!

Ein dritter Punkt: Ich kann verstehen, dass Sie nicht zufrieden sind; aber der Adressat ist der falsche. Sie müssten sich ein bisschen verschieben und in der Ständekammer neue Verbündete suchen. Der Ständerat hat in der Wintersession zum zweiten Mal Nichteintreten beschlossen; das heisst, dass das Verfassungsrecht gilt. Der Bundesrat hat sicher eine dicke Haut. Ich gehe mit dem Bundesrat auch nicht immer ganz pfleglich um. Aber Sie haben sich total verirrt. Gehen Sie das nächste Mal in den Ständerat.

Ein vierter Punkt betrifft die eben zitierte Zusage des Bundesrates im Abstimmungsbüchlein: Ja, es ist richtig. Wenn man eine neue Zwecksetzung mit den Goldreserven machen wollte, würde das eine neue Verfassungs- und Gesetzesgrundlage brauchen. Aber solange weder Volk und Stände noch das Parlament eine neue Zweckbestimmung beschliessen, gilt das Verfassungsrecht. Das Verfassungsrecht ist in Absatz 4 von Artikel 99 der Bundesverfassung klipp und klar festgehalten. Ich kann deswegen absolut nicht verstehen - bei allem Respekt für die Rechtsgutachter -, weshalb man diesen klaren Sachverhalt dergestalt umstellen kann.

Ich fasse zusammen:

1. Der Bundesrat konnte nicht anders, er musste so handeln, wie er gehandelt hat, wenn er die Verfassung und das Parlamentsgesetz nicht brechen wollte.

2. Was den Bundesanteil von 7 Milliarden Franken anbelangt, wird es an uns sein, eine Lösung zu finden. Es ist, glaube ich, gestern von Brückenbauern gesprochen worden. Ich würde diesen Spruch aufnehmen und Ihnen empfehlen, statt laufend Sprengmeisterei zu betreiben, in Bezug auf die 7 Milliarden Franken den Brückenschlag mit dem Ständerat zu suchen.

Ein Letztes: Auch dort gilt das Finanzhaushaltgesetz. Auch dort gilt: Mit diesen 7 Milliarden Franken kann es nur etwas geben, nämlich Schuldentilgung. Sonst laden wir den Vorwurf auf uns, gesetzeswidrig zu handeln.