Vollmer Peter · Nationalrat · 2005-03-16
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen im Namen der SP-Fraktion nahe legen, diesen Artikel zu streichen.
Frau Fässler hat es gut dargestellt: Dieser Artikel ist nicht einmal nur deklamatorisch, wie das Herr Bundesrat Merz in der Kommission noch gesagt hat; er ist schlicht nicht annehmbar. Wenn Sie diesen Artikel streichen, streichen Sie überhaupt nicht die Respektierung der Schuldenbremse. Die gilt es zu respektieren, das wissen wir auch. Aber dieser Artikel ist eine absolut nicht handhabbare Umsetzung dieses Prinzips, dass wir bei den Ausgaben gewährleisten müssen, dass wir den Höchstbetrag nicht überschreiten.
Wie wollen Sie bei einem Sachgeschäft, das finanzielle Auswirkungen hat, das wir jetzt beschliessen, das aber erst im nächsten Jahr budgetwirksam wird, einen Höchstbetrag berücksichtigen? Den können Sie heute noch gar nicht kennen. Was wir kennen, ist ein Finanzplan. Es wäre sinnvoll, unsere finanzpolitischen Handlungen unter Berücksichtigung des Finanzplans zu beschliessen. Aber Sie können keinen Höchstbetrag für die Zukunft definieren, und deshalb können Sie sich auch nicht an diesem Höchstbetrag orientieren.
Wir könnten jetzt sagen: Gut, lassen Sie diesen Artikel drin; er ist sowieso untauglich, er kann praktisch gar keine Wirkung haben. Wir haben damit noch einen Artikel mehr im Gesetz. Sonst will man die Gesetze ja wenn immer möglich entschlacken und möglichst wenige Artikel aufnehmen.
Wir haben mit diesem Artikel auch eine Entwertung des neuen Finanzhaushaltgesetzes. Denn wir konzipieren und schreiben mit einem Artikel, der nicht handhabbar, nicht umsetzbar und nicht anwendbar ist, im Grunde genommen Aufträge an das Parlament und an die Kommissionen fest, die nichts wert sind, ausser man hat eine abstrakte, ideelle Vorstellung, wie dieser Höchstbetrag aussehen muss - und jeder kann ihn dann selber definieren.
Es ist absolut richtig und konsequent, dass Sie auch - wenn Sie dieses Finanzhaushaltgesetz eben nicht einfach nur mit leeren Phrasen "auffüllen", sondern es jetzt wirklich als handhabbares Instrument unserer Finanzpolitik ausgestalten wollen - diesen Artikel streichen, sonst haben wir, wie gesagt, ein Gesetz, das in der Anwendung gar nichts taugt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag Fässler zuzustimmen.