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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-16

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-16

Wortprotokoll

Nach dieser Debatte darf ich mich kurz halten. Der Bundesrat beantragt Ihnen, in beiden Fällen der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

Die Gründe finden sich im Wesentlichen im 3. Kapitel der Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln, dessen Titel "Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts" lautet. In diesem Zusammenhang finden wir, dass beide Minderheitsanträge nicht sachgerecht sind - obschon der Antrag der Minderheit Rey aufgrund seines Inhaltes am ehesten in diesen Zusammenhang gehören würde, das will ich gerne zugeben. Aber die Bundesverfassung, Artikel 100 Absatz 4, gibt uns den Auftrag der konjunkturadäquaten Rechnungsplanung. Den Beweis dafür haben Sie mit dem K-Faktor bei der Schuldenbremse, ein Instrument, das artikelweise von der Verfassung in dieses Gesetz übertragen wird. Wir sind der Meinung, dass keine finanzpolitischen Handlungsanweisungen in dieses Kapitel gehören.

Zum Antrag der Minderheit Kiener Nellen, als Ergänzung zu den Argumenten, die bis jetzt schon genannt wurden: Jedes Fiskalgesetz - und es gibt davon viele auf Bundesebene - hat Umsetzungs- und Strafbestimmungen. Dort muss in jedem einzelnen Fall geregelt werden, wie der Bund seine Einnahmen beschafft und wie er sich verhält, wenn jemand diese Einnahmen nicht entrichten kann oder will.