Gysin Remo · Nationalrat · 1999-12-16
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Die Besonderheiten der Städte, der zentralörtlichen Dienste, sind erkannt und auch in Artikel 50 der neuen Bundesverfassung berücksichtigt. Der Bund ist jetzt verpflichtet, in seinem ganzen Tun auf diese Besonderheiten einzugehen. Im neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, der in der Ende November abgelaufenen Vernehmlassung zur Diskussion stand, ist die zentralörtliche Funktion auch angesprochen. Ich möchte ganz kurz darauf eingehen.
Es besteht einerseits eine Spannung zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb der Kantone; das kommt z. B. in Zürich oder Bern ganz besonders zum Ausdruck. Andererseits gibt es die Kantonsgrenzen überschreitende Problematik der Zentrumsfunktion bzw. des interkantonalen Finanzausgleichs. Vom Bund erwartet die SP-Fraktion - ich nehme an, das sei eine generelle Stossrichtung - zwei Dinge: Er soll erstens die Rahmenbedingungen setzen, welche die städtischen und zentralörtlichen Leistungen im inner- und im interkantonalen Finanzausgleich zu berücksichtigen haben. Er soll zweitens dafür sorgen, dass es auch möglich wird, direkte Abgeltungen an Kernstädte im Rahmen des neuen Finanzausgleichs zu leisten.
Wir sind mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat aufgrund der neuen Vorlagen zum Finanzausgleich einverstanden. Ich möchte aber noch zwei Punkte unterstreichen:
1. Angesprochen ist ja der neue soziodemographische Belastungsausgleich; dieser soll direkt den Städten zugute kommen. Es gibt hier zwei Erfordernisse, die zur Diskussion stehen: Einerseits ist es die Bemessungsgrundlage. Hier dünkt uns die Vorlage noch nicht ausgereift. Es sind verschiedene Indikatoren zu diskutieren. Ich nehme als Beispiel einen wichtigen Indikator für die Zentrumsstädte, den Anteil von Einelternfamilien. Das ist betreffend Armut und Fürsorgeleistungen ein sehr entscheidender Indikator, den Sie in der Vorlage nicht finden. Es stellt sich auch die Frage, ob alt gleich arm ist; wir wissen, dass dem nicht so ist. Diese Problematik, dieser Indikator, sollte auch noch einmal [PAGE 2544] ausgeleuchtet werden. Andererseits stellen wir fest, dass der Bundesrat, z. B. in Bezug auf die Arbeitslosigkeit oder bei Ausländeranteilen, mit Durchschnittswerten arbeitet, die das ganze Bild verzerren. Es besteht dort ein Vorteil für Stadtkantone und ein Nachteil für Städte wie Luzern oder Zürich, die im Kanton ganz anders eingebettet sind. Das muss auch noch einmal überdacht werden.
2. Bundesrechtlich müssen weitere Interventionsmöglichkeiten diskutiert bzw. eingebaut werden. Die Durchsetzung des interkantonalen Finanzausgleichs zugunsten der Kernstädte ist bis jetzt noch nicht gegeben. Sie kennen die Widerstände innerhalb der Kantone; da braucht es unbedingt zusätzliche Bundeskompetenzen.
Das sind zwei Anregungen und Wünsche, die wir dem Bundesrat und der Verwaltung mitgeben möchten. Sonst sind wir mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden.