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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-03-17

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, Artikel 54 integral zu streichen. Mit dieser Streichung soll verhindert werden, dass bei der Abrechnung von Drittmitteln oder Sponsoring "Seitenwagen" eingeführt werden, die mit den Prinzipien des neuen Finanzhaushaltgesetzes unverträglich sind. Wir wollen mit dieser Streichung verhindern, dass Budgetierungsgrundsätze wie das Bruttoprinzip, die Spezialität, allenfalls auch die Jährlichkeit hier mit der Einrichtung neuer, separater Kassen über Bord geworfen werden.

Für eine solche Neuregelung besteht kein Handlungsbedarf. In Absatz 1 sehen Sie, dass diese neue Regelung nicht nur für Forschungs- und Entwicklungsaufträge eingeführt werden soll, sondern auch für Kooperationsverträge ganz allgemein, das heisst für Kooperationsverträge, die von sämtlichen Departementen, von sämtlichen Einheiten des Bundes, mit Dritten abgeschlossen werden können. Wohl hat die Verwaltung ausgeführt, dies würde bezüglich Drittmitteln und Sponsoring vor allem die Anwendungsbereiche der Landwirtschaft und der Gesundheit betreffen. Aber der Gesetzesartikel lässt es völlig offen. Der Anwendungsbereich ist offen für alle Verwaltungseinheiten, und dies geht entschieden zu weit.

Eine weitere gesetzgeberische Schwäche sehen wir in Absatz 2. Der Mechanismus für die Einrichtung dieser neuen Bilanzkonten ausserhalb der Erfolgsrechnung ist äusserst schwerfällig und unzweckmässig konzipiert. Wie Sie sehen, soll der Bundesrat Verfahren und Voraussetzungen für den Abschluss solcher Aufträge und Vereinbarungen regeln. Die Finanzdelegation soll dann noch zustimmen, hierzu aber noch die Eidgenössische Finanzkontrolle konsultieren. Ein solch schwerfälliger Mechanismus darf nicht eingeführt werden. Wir dürfen die Finanzdelegation nicht mit solchen stetigen operativen Aufgaben belasten. Die Finanzdelegation ist ein wichtiges Organ, sie soll aber nicht mit ständigen operativen Aufgaben dieser Art belastet werden.

Völlig daneben liegt der Einbezug der Eidgenössischen Finanzkontrolle in diese Angelegenheit. Denn wer kontrollieren muss, darf vorher nicht beraten haben. Wenn die Finanzkontrolle hier also vorgängig eine konsultative Funktion wahrnimmt, ist sie in ihrer nachfolgenden, wichtigen Kontrolltätigkeit zwangsläufig eingeschränkt oder mindestens befangen.

Der Streichungsantrag der Minderheit richtet sich überhaupt nicht gegen die Möglichkeit, Drittmittel oder Sponsoring überhaupt generieren zu können - ganz und gar nicht! Aber diese Drittmittel und dieses Sponsoring sollen wie bis anhin offen gelegt werden. Es soll nicht zur Einrichtung separater Kassen kommen.

Eine Klammer möchte ich zur Regelung im ETH-Bereich öffnen: Der ETH-Bereich ist von diesem Artikel 54, den wir zur Streichung beantragen, nicht betroffen. Drittmittel sind gemäss ETH-Gesetz separat geregelt. Der ETH-Rat hat spezifische Vorschriften zur Verwendung der Drittmittel erlassen. Aber auch hier kann ich ausführen, dass die Drittmittel der ETH heute auch noch über Erfolgsrechnungskonti ausgewiesen werden, nebst dem Weg über ein Bilanzkonto.

Ich bitte Sie also, im Interesse der Transparenz, aber auch im Interesse einer vollständigen Budgethoheit dieses Parlamentes dem Streichungsantrag der Minderheit zuzustimmen.