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Hutter Markus · Nationalrat · 2005-03-17

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Die Finanzkommission ersucht Sie, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Bei Artikel 18 handelt es sich um die Ausführungsbestimmungen zur Schuldenbremse nach Artikel 126 der Bundesverfassung. Es geht hier um einen Verfassungsauftrag, wie das nun schon mehrfach erwähnt wurde. Es geht darum, wenn der Fehlbetrag 6 Prozent der Gesamtausgaben überschreitet, einen schnellen Abbau vorzunehmen. Die Bestimmungen sind inhaltlich unverändert aus dem geltenden Finanzhaushaltgesetz übernommen.

Für die Mehrheit der Kommission stellen sich im Zusammenhang mit der Schuldenbremse keine neuen Fragen. Überschreitet der Fehlbetrag die 6 Prozent, besteht eben diese Notsituation, und es stellt sich nun die Frage, wie ernst wir eine solche Notsituation nehmen - wollen wir der Schuldenbremse die Zähne ziehen, oder wollen wir sie unverändert wirken lassen? Die Finanzkommission ist mit 14 zu 6 Stimmen der Meinung, dass wir die Schuldenbremse so belassen müssen.

Zu Artikel 18bis: Dieser Antrag der Minderheit Fässler ist artfremd. Es gibt keinen Grund und auch keinen Vorstoss, um die Schuldenbremse einer Teil- oder Totalrevision zu unterziehen. Die Sanierung des Bundeshaushaltes und die Verminderung der Neuverschuldung müssen primär über die Ausgaben- und nicht über die Einnahmenseite erfolgen.

Wir ersuchen Sie, der Mehrheit zuzustimmen.