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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Personen, die solche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen vor dem 1. April 2003 führen wollten, hatten tatsächlich ein Problem, wie es Herr Bigger geschildert hat: Sie mussten den Führerausweis für Lastwagen besitzen, und dazu mussten sie eine umfangreiche Zusatz-Theorieprüfung und die praktische Führerprüfung mit einem Lastwagen ablegen, der ein Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen aufwies.

Für das Führen von kleinen Lastwagen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen hat der Bundesrat deshalb eine neue Führerausweiskategorie C1 geschaffen. Die Anforderungen sind bei dieser Prüfung wesentlich tiefer als bei der Lastwagenprüfung, aber entsprechend der höheren Betriebsgefahr etwas anspruchsvoller als bei der Personenwagenprüfung. Für die praktische Prüfung genügt ein kleiner Lastwagen mit einem Mindestgewicht von 4 Tonnen, und die seit dem 1. April 2003 geltenden Vorschriften zur Zusatz-Theorieprüfung hat der Bundesrat auf den 1. November 2003 - also nach der Einreichung des Vorstosses von Herrn Bigger - an die besonderen Bedürfnisse der KMU angepasst. Sie enthält nur noch spezifische Fragen für leichte Lastwagen wie besondere Verkehrsregeln, Ladungssicherung und Geltungsbereich der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.

Unter Berücksichtigung der KMU-Interessen und der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat also eine massgeschneiderte Lösung für das Führen von kleinen Lastwagen bereitgestellt. Weitergehende Erleichterungen wie der Einbezug von kleinen Lastwagen in die Personenwagenkategorie B stünden im Widerspruch zum internationalen Recht, das auch die Europäische Union anwendet. Einzelne Mitgliedstaaten, die eine abweichende Regelung kannten, etwa Deutschland oder England, haben diese aufgegeben.

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