Binder Max · Nationalrat · 2005-03-17
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17
Wortprotokoll
Es ist vielleicht nicht üblich, dass ich als Kommissionsmitglied jetzt diesen Ablehnungsantrag zu diesem Postulat stelle. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich an dieser Kommissionssitzung nicht teilnehmen konnte, sonst hätte ich damals einen Minderheitsantrag eingereicht.
Nun, der parlamentarischen Initiative von Kollegin Evi Allemann wurde in der KVF mit 14 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben. Mit dem gleichen Resultat wurde ein Kommissionspostulat verabschiedet. Dieses Postulat verlangt zugegebenermassen nicht die Einführung eines Road Pricing, es verlangt Abklärungen zur möglichen Einführung. Gegen das wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn diese nicht schon vorliegen würden. Dies wurde übrigens auch von Befürwortern in der Kommission und jetzt auch von meiner Vorrednerin, Jacqueline Fehr, bestätigt. Wörtlich wurde in der Kommission gesagt, wir würden heute keine neuen Papiere und keine zusätzliche, zögerliche Debatte brauchen. Die Fragen seien zum grössten Teil im Nationalen Forschungsprogramm 41 beantwortet worden, ein Postulat bringe uns heute nicht weiter. So der Ton aus der Kommission.
Immerhin gibt die parlamentarische Initiative auf die Frage a. des Postulates die Antwort, indem Frau Allemann konsequenterweise die Änderung von Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung verlangt. Zudem beschäftigen wir uns seit 1993 aufgrund der parlamentarischen Initiative Bundi 93.439 mit der Kostenwahrheit; 2001 haben wir diese abgeschrieben. Es braucht keine neuen Abklärungen, sie sind in hohem Mass vorhanden. 1994 hat unser Ratskollege Peter Vollmer ein Postulat eingereicht; es wurde damals von der Verwaltung gesagt, es brauche nähere Prüfungen. 1999 hat unsere ehemalige Kollegin, Frau Katrin Kuhn von der grünen Fraktion, eine Motion eingereicht; der Bundesrat hat damals eine Prüfung des Anliegens in Postulatsform versprochen. Heute haben wir 2005. Sie können selber rechnen: Über zehn Jahre sind vergangen, und jetzt wollen wir wieder prüfen. Wir stellen die gleichen Fragen und werden die gleichen Antworten - oder eben vielleicht keine - erhalten. Wenn die Verwaltung auch heute noch sagt, man müsse prüfen, dann stelle ich mir schon die Frage, was in diesen zehn Jahren geprüft wurde! Offenbar nichts, was man heute weiter prüfen und weiteren Abklärungen unterziehen soll.
Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt allen Ernstes wieder ein Postulat verabschieden wollen. Ich kann Ihnen versichern, dass es diesem Postulat gleich ergehen wird: Sie werden in etwa drei Jahren ein weiteres Postulat einreichen, wieder eine Prüfung verlangen und wieder keine Resultate haben.
Die heutigen Unterlagen sind genügend, das ist bereits betont worden. Es gab eine Subkommission der KVF, die das eingehend prüfte. Wenn parlamentarische Vorstösse nicht ernster genommen werden als die von mir erwähnten Vorstösse von Herrn Vollmer und Frau Kuhn, unserer ehemaligen Kollegin, dann hat es - das muss ich Ihnen sagen - keinen Sinn, heute ein weiteres Postulat zu verabschieden, das eigentlich das Gleiche verlangt und von dem wir nichts anderes erwarten können, als dass es dazu führt, dass die gleichen Antworten gegeben werden.
Die parlamentarische Initiative Allemann ist grundehrlich: Sie verlangt eine Änderung von Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung und will damit Road Pricing einführen können. Das Postulat ist ein reines Scheingefecht; es ist deshalb abzulehnen.