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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Sie haben diese Vorstösse zum Thema Offroader also wieder auf die Traktandenliste genommen.

Wir haben die Ablehnung nicht aus inhaltlichen Gründen vorgeschlagen, sondern weil rechtlich eine Abgrenzung praktisch nicht machbar ist. Es geht um Definitions- und Abgrenzungsprobleme. Es ist zwar möglich, Kriterien für grosse, schwere, allradangetriebene, emissionsreiche oder energieeffiziente Fahrzeuge zu schaffen. Man kann diese Kriterien auch kombinieren. [PAGE 434]

Die Fahrzeuge, die Sie im Visier haben, mögen dann darunter fallen, z. B. der Porsche Cayenne, das Fahrzeug, welches die SRG als Flaggschiff benutzt. (Heiterkeit) Aber egal, wo man die Grenzen ansetzt und wie auch immer man die Kriterien kombiniert: Es werden immer wieder Fahrzeuge erfasst, die eigentlich mit dem Vorstoss nicht gemeint sind, z. B. die Minivans oder Grossraumlimousinen oder auch ganz gewöhnliche Limousinen.

Was den Vierradantrieb angeht, ist er auch kein taugliches Kriterium, weil es auch ganz gewöhnliche Automobile gibt, die zwar keine Offroader sind, bei denen aber trotzdem alle vier Räder angetrieben werden, also z. B. Audi Quattro - es gibt ganz kleine davon -, aber auch BMW oder Mercedes. Man kann auch nicht nur darauf abstellen, ob ein Fahrzeug sportlich ausgestattet ist. Dieses Kriterium könnte man also auch nicht anwenden. Wir haben hier einfach Abgrenzungsschwierigkeiten. Es gibt die Familienvans wie Renault Espace, VW Sharan usw.

Es sind also technische Gründe, die uns bewegen, hier eine Ablehnung zu beantragen.