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Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-03-02

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-02

Wortprotokoll

Es geht auch mir nur um die politische Werbung, wo ich die liberalere Version des Nationalrates für die bessere halte. Auf die Einführung religiöser Werbung möchte aber auch ich, genau gleich wie die Kommission, grundsätzlich verzichten, obwohl auch damit die weiterhin prekäre Existenzbasis vieler Privatsender verbessert werden könnte. Warum aber politische Werbung? Wir alle sind Spezialisten auf diesem Gebiet, und deshalb kann ich mich kurz fassen. Alljährlich werden Millionen und Abermillionen von Werbemitteln für politische Zwecke ausgegeben, von Parteien, Verbänden, Ad-hoc-Komitees, Einzelpersonen usw. Es steht ihnen eine Vielzahl von Medien und Plattformen zur Verfügung, selbst auf elektronischer Ebene mittels Internet.

Es ist für mich nun nicht einsehbar, weshalb private Radio- und Fernsehveranstalter von diesem Werbesegment ausgeschlossen werden sollen. Welches ist denn das geschützte Rechtsgut? Wenn man etwas verbietet, muss man doch jemanden schützen. Das ist doch die entscheidende Frage. Wen will man also mit diesem Verbot schützen? Sind das die Plakatgesellschaften, die Zeitungen, die Flyer-Druckereien oder gar die Post? Man möge doch den politisch Werbenden die Wahl überlassen, wie und wo sie ihre Botschaften platzieren möchten. Wenn wir dabei noch die Position der Privaten gegenüber der immer noch übermächtigen SRG etwas verbessern können, ist das erst noch ein positiver Nebeneffekt.

Ich bitte Sie also, hier der Öffentlichkeit etwas mehr Freiheit zugestehen zu wollen und sich dem Nationalrat anzuschliessen.