Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-02
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich habe mich mit Herrn Schweiger kurz ausgetauscht und ihm gesagt, dass es hier gewisse Abmachungen gibt, offenbar staatsvertragliche, supranationale Abmachungen, wonach wir z. B. Informationssendungen nicht unterbrechen dürfen. Ich habe festgestellt, dass er absolut einverstanden ist, dass man dieses Recht respektiert. Dort muss es offenbar Gründe geben, wo man eben die Bürgerinnen und Bürger davor schützen will, dass nach einer Flugzeugkatastrophe mit 100 Prozent Einschaltquote dann für Zahnpasta geworben wird. Das wäre nicht nur geschmacklos, sondern das wünschen wir alle auch nicht.
Ich vermute, dass Herr Schweiger mir nun sagen wird: Ja, also gut, was da irgendwo geregelt ist, das möge gelten; das brauchen wir nicht noch ins Gesetz zu schreiben. Ich sage Ihnen dazu nur einen Satz: Ich möchte in diesem Schweizerland in den schweizerischen Gesetzen nachlesen können, was gilt, und ich möchte nicht jedes Mal nach Brüssel, Strassburg oder weiss Gott wohin pilgern müssen, um festzustellen, was hier im Schweizerland gilt. Also brauchen wir hier in Absatz 1 eine Regelung dieser Unterbrecherwerbung.
Ich würde dafür plädieren, dass wir das so stehen lassen, wie es die Kommission getan hat.