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Bieri Peter · Ständerat · 2005-03-02

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich bin Mitglied der Kommission und habe bis anhin nicht gesprochen; ich habe auch keine Interessenbindungen zu deklarieren.

Was Sie nun vor sich haben, ist eine Lösung, die wir nach langem und sehr intensivem Ringen gefunden haben. Wie der Kommissionspräsident bei Artikel 10 Absatz 1 erwähnt hat, haben wir dort für die Privaten die Möglichkeit der Werbung, insbesondere für alkoholische Getränke, grundsätzlich eingeräumt. Ich hatte zuerst - das will ich gerne zugeben - aus Gründen des Gesundheitsschutzes grosse Mühe, die Werbung für diese Produkte überhaupt zuzulassen. Wie aus unserer damaligen Diskussion über die parlamentarische Initiative Schmid Carlo 00.462 bekannt ist, habe ich damals mit Nachdruck auf die verheerenden persönlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen des Alkoholproblems bzw. auf die Wirkung der Werbung auf den Alkoholkonsum aufmerksam gemacht.

Ich brauche jetzt nicht nochmals auf die Wirkung des Alkoholkonsums auf die körperliche, psychische und soziale Gesundheit aufmerksam zu machen. Ich glaube, es ist allen bekannt, dass dabei in besonderem Masse auch die Jugendlichen betroffen sind. Jüngste Statistiken und Beobachtungen zeigen uns, dass dieses Problem nicht abgenommen, sondern leider zugenommen hat. Dabei spielt die Werbung sicher eine entscheidende Rolle, sonst würde sie ja nicht betrieben, wird doch mit der Alkoholwerbung gezielt ein Bild von Erfolg, physischer Attraktivität, Geselligkeit und Abenteuer verbunden. Dass vermehrte Werbung Verhaltensänderungen hin zu mehr Konsum fördert, ist eine Tatsache; sonst würde man es ja nicht tun. Es geht bei der Erlaubnis für Alkoholwerbung also nicht nur um eine Verschiebung von den Printmedien zu den elektronischen Medien. Es geht - das ist den Unternehmen der Alkoholbranche ja nicht zu verargen - auch darum, den Konsum anzuregen.

Der Bundesrat wollte seinerzeit in der Vernehmlassung zu diesem Gesetz - das möchte ich in Erinnerung rufen - ein generelles Verbot beibehalten und legte damals mit einleuchtenden Argumenten dar, weshalb aus Gründen des Jugendschutzes und der Volksgesundheit ein generelles Verbot beibehalten werden sollte und angezeigt wäre.

Ich habe im Verlauf der langen und intensiven Beratung vorerst den Antrag gestellt, das Verbot in Artikel 10 generell beizubehalten. Der Präsident unserer Kommission und ich haben dann nach einer Möglichkeit Ausschau gehalten, die es erlauben würde, dass die lokalen Bierbrauereien oder Weinhändler in den lokalen Radios und Fernsehen für ihre Produkte werben könnten; ihr Markt ist ja in erster Linie vor Ort. Dies hätte zur Folge, dass etwa ein lokales Bier im lokalen Radio und Fernsehen beworben werden könnte oder dass ein Weinhändler aus irgendeiner Region mit einer Niederlassung in einem anderen Gebiet in den dortigen lokalen Radios und Fernsehsendern werben könnte. Auf diese Weise würde man den Produzenten vergorener Alkoholika, den Veranstaltern der Radio- und TV-Stationen und auch der Werbewirtschaft gebührend entgegenkommen.

Hingegen wollen wir die privaten nationalen oder sprachregionalen Veranstalter den gleichen Werbebedingungen unterstellen wie die SRG. Das macht Sinn, weil man so bezüglich der Flächenwirkung öffentliche und private Veranstalter gleich behandelt. Davon wären etwa Viva, Star TV [PAGE 67] und andere ähnlich gelagerte Sender betroffen, die sich vor allem auch an die Jugendlichen richten.

Ich meine, diese Lösung sei auch für die Schweizer Produzenten, die lokalen elektronischen Medienveranstalter und die Schweizer Werbewirtschaft eine gute Lösung: für die Produzenten, weil sie in ihren beschränkten Märkten, aber wohl kaum in den ausländisch beherrschten nationalen Werbefenstern werben können, für die lokalen elektronischen Medienveranstalter, weil damit die Werbung für vergorene Alkoholika möglich ist, und für die Schweizer Werbung, weil damit die landesinterne Werbung auf lokaler Ebene geöffnet wird. Zu bedenken ist, dass die Werbefenster auf sprachregionaler oder nationaler Ebene primär vom ausländischen Produkt- und Werbemarkt beherrscht würden. Dort werden nämlich unsere lokalen Bier- und Weinproduzenten aus finanziellen Gründen ohnehin keinen Zugang finden.

In Anbetracht dieser meiner Meinung nach klugen und auch verantwortbaren Lösung habe ich in der Folge meinen Antrag bei Artikel 10 zurückgezogen. Ich möchte Sie bitten, hier, bei Artikel 16 Absatz 4, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Dieser Antrag verletzt, im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates, kein internationales Recht und ist eine Chance, im Spannungsfeld von Werbefreiheit, Chancenermöglichung für private Medienanbieter und dem wichtigen Anliegen der Prävention und der Schutzbemühung, insbesondere gegenüber unserer Jugend, eine vertretbare Lösung zu finden.

Ich möchte Sie bitten, diese nach intensivem Studium erarbeitete Lösung jetzt auch hier im Plenum zu unterstützen.