AB 53399
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet, aber nach der höflichen Bitte von Kollege Leuenberger muss ich leider antworten, dass ich der Minderheit nicht zustimmen werde. Ich bleibe bei der Mehrheit, und zwar teilweise aus den Gründen, die Kollege Büttiker erwähnt hat.
1. Diese Bestimmung ist nicht nur für konzessionierte Veranstalter mit Gebührenanteil vorgesehen. Es ist eine andere Sache. Es geht darum, die Entwicklung der digitalen Verbreitung in der Schweiz zu fördern und denjenigen Veranstaltern, die das machen, einen Beitrag zuzusichern. Der Kreis der Empfänger ist nicht unbedingt identisch mit dem Empfängerkreis gemäss Artikel 48, also den Konzessionierten mit Gebührenanteil. Es geht um eine andere Sache.
2. Wenn wir der Minderheit folgen würden, wäre diese zeitlich zwar befristete Unterstützung von den Gebührenerhöhungen abhängig. Der Bundesrat sollte diese Beiträge nur zusprechen, wenn eine Gebührenerhöhung stattfindet. Er könnte sie nur rückgängig machen, wenn eine weitere Gebührenerhöhung oder allenfalls eine Gebührensenkung erfolgen würde. Das ist auch nicht der Fall, denn diese Gebührenanpassungen finden alle drei, vier, fünf Jahre statt. Hingegen muss man die Möglichkeit haben, relativ rasch zu reagieren, will man diese Beiträge zusprechen. Will man sie [PAGE 95] nicht mehr - weil sie nicht mehr notwendig sind -, dann muss man sie entziehen können.
3. Es gibt im Gebührentopf eigentlich einen Haufen andere Sachen, die vom Bundesrat auch nicht speziell festgelegt sind. Man hat hier nie gesagt - und das will ich auch einmal sagen, nachdem man so lange über Artikel 50 geredet hat -, dass für eine gewisse Gesellschaft, die Billag heisst, 5 Prozent der Gebühren reserviert werden, damit sie hiermit das Inkasso finanziert. Sie erhält mehr, als wir den lokalen und regionalen Veranstaltern gewähren wollen. Würde das in den Verfügungen des Bundesrates über Gebührenerhöhung separat aufgeführt, sollte man auch den Anteil, der für das Bakom reserviert ist, aufzählen usw. Es gibt eine Reihe von Komponenten bei den Empfangsgebühren. Wenn wir anfangen, sie separat aufzulisten, dann sollten wir es konsequent mit allen Posten machen.