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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-03

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Ich habe meine Überlegung bereits eingebracht. Das quantitative Argument und Kriterium, wonach ein Veranstalter im Maximum zwei Fernseh- und zwei Radiokonzessionen haben kann, betrachten wir als nicht richtig. Wir meinen, dass das qualitative Kriterium zählt, und das finden Sie in Absatz 1 Litera g, bei der Meinungs- und Angebotsvielfalt. Diese Bestimmung lautet: "Eine Konzession kann erteilt werden, wenn der Bewerber .... die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet." Wir meinen, dass dies das richtige Kriterium sei und nicht ein quantitatives, auf diese zwei Konzessionen beschränktes. Natürlich werden der Bundesrat und das Departement das dann auch in Erwägung ziehen.

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