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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-03

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

In Buchstabe g wird Absatz 1bis übernommen, wie ihn der Nationalrat formuliert hat.

Im Sinne einer Antwort auf die vorgängige Intervention von Kollege Reimann: Sie finden nirgends im Gesetz die Forderung, dass die SRG ein Verein sein muss. Es wird der SRG überlassen, ob sie ihre Rechtsform behalten will oder welche Rechtsform sie allenfalls irgendwann für sich festlegen will. Wir verlangen einfach, dass von der SRG für die Leitung, die Überwachung und die Kontrolle die aktienrechtlichen Prinzipien angewendet werden. Das ist also keine Übernahme des Obligationenrechtes, sondern die SRG hat sich nach den erwähnten Grundsätzen zu organisieren.